Brandschutzbeauftragter – so sinnvoll und wichtig ist dieser Posten in Unternehmen
Arbeitgeber von Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, haben eine spezielle Person zu bestimmen, die als Brandschutzbeauftragter fungiert. Diese Person ist nachfolgend für die Brandbekämpfung sowie für die Evakuierung von Mitarbeitern und weiteren Personen verantwortlich. Obwohl ein Brandschutzbeauftragter somit in jedem Betrieb vorhanden sein sollte, ist es dennoch wichtig, dass alle Arbeitnehmer mit dem Verhalten bei Bränden vertraut sind. Das bezieht sich auch auf die Handhabung von verschiedenen Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. die Nutzung eines Feuerlöschers. Doch was genau macht ein Brandschutzbeauftragter und über welches Wissen sollte er auf jeden Fall verfügen?
Muss jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestimmen?
Es ist tatsächlich gesetzlich geregelt, dass alle Unternehmen verpflichtet sind, gewisse Maßnahmen zum Brandschutz vorzunehmen. Dazu zählen in der Regel die Installation von Rauchmeldern, CO-Melder oder Brandschutzklappen. Durch solche Brandschutzmaßnahmen sollen Brände zeitnah erkannt und besser eingedämmt werden. Damit das gelingt, müssen in jedem Unternehmen auch Löscheinheiten zur Verfügung stehen. Das können neben Feuerlöschern auch Löschdecken oder Löschwasser sein.
Zudem hat jedes Unternehmen eine spezielle Person zu bestimmen, die explizit für die Brandbekämpfung sowie Evakuierung zuständig ist. Dieser Punkt ist im Paragraphen 25 Abs. 1 des ASchG (Arbeitnehmerschutzgesetz) enthalten. Um diesen Punkt zu erfüllen, können Arbeitgeber
- einen Brandschutzbeauftragten (bei Bedarf auch Brandschutzwart)
- eine Betriebsfeuerwehr
- sowie eine Brandschutzgruppe
festlegen. Neben der Mitarbeiteranzahl von mehr als 50 Personen im Unternehmen gelten in gewissen Fällen weitere Besonderheiten, wann ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten bestimmen muss. Das ist vor allem der Fall bei
- besonderen Arbeitsverfahren oder Vorgängen mit hohem Gefahrenpotenzial
- Art sowie Menge von Gefahrenstoffen
- baulicher Nutzung, Gestaltung oder Größe des Unternehmens.
Liegen diese Maßgaben vor, ist ein Brandschutzbeauftragter auch in kleineren Unternehmen nötig.
Ein Unternehmen muss nicht zwingend einen Brandschutzbeauftragten oder Brandschutzwart bestimmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Auflagen oder freiwillig eine Betriebsfeuerwehr nach den Richtlinien des Landesfeuerwehrverbandes in der Arbeitsstätte errichtet.
Muss ein Brandschutzbeauftragter eine besondere Ausbildung absolvieren?
Nur durch die Ernennung ist ein Mitarbeiter eines Betriebs leider kein Brandschutzbeauftragter. Um alle Aufgaben verantwortungsgemäß erfüllen zu können, muss der Beauftragte entsprechend geschult werden. Dazu ist im besten Fall ein Kurs oder Seminar zu belegen, der in der Regel um die 16 bis 20 Stunden umfasst. In dieser Zeit lernt der neue Brandschutzbeauftragte alle Richtlinien des Feuerwehrverbandes sowie sämtliche Brandverhütungsregeln. Er ist zudem auf Brandfälle bestens vorbereitet und weiß, welche Schritte nötig sind, um
- einen Brand zu löschen
- Mitarbeiter und andere Personen in Sicherheit zu bringen
- wichtige Schritte bei Großbränden zu tätigen
- erste Hilfe zu leisten
und viele weitere Maßnahmen, die bei Bränden wichtig sind. Nach Absolvierung des Kurses erhält der Brandschutzbeauftragt einen entsprechenden Nachweis überreicht. Hierbei handelt es sich um einen Brandschutzpass.
Der Nachweis des Brandschutzbeauftragten ist allerdings nur fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit ist es nötig, durch Weiterbildungen und Seminare das Wissen aufzufrischen und zu erweitern. Anschließend kann der Pass verlängert werden.
Was hat ein Brandschutzbeauftragter bei einem Feuer zu tun?
Kommt es in einem Unternehmen zu einem Brandfall, ist schnelles Handeln essenziell. Der Brandschutzbeauftragte hat in diesem Fall direkt zu reagieren und muss vor allem
- Rettungskräfte alarmieren
- die Evakuierung des gesamten Betriebes organisieren
- versuchen, erste Löschmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Ist der Brand zu weit fortgeschritten, begibt sich der Brandschutzbeauftragte natürlich nicht selbst in Lebensgefahr, sondern bringt sich selbst in Sicherheit.
Um einen Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben bestmöglich zu unterstützen, müssen Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen und Vorrichtungen zur Verfügung stellen. Die Installation von Warnmeldern und das Unterbringen von Feuerlöschern sowie Brandschutzhauben bilden eine erste gute Basis. Aber auch ein Fluchtplan und das Schulen des Personals sind ratsam. So wissen alle Arbeitnehmer direkt, wie sie sich im Brandfall korrekt zu verhalten haben.
Um das richtige Verhalten immer mal wieder aufzufrischen, empfiehlt es sich außerdem, regelmäßige Brandschutzunterweisungen und Brandübungen vorzunehmen. Somit bleiben die wichtigsten Schritte und Verhaltensweise bei Feuerentstehung erhalten.
Muss nur eine Person im Unternehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten übernehmen?
Natürlich kann die Arbeit auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Somit ist es möglich, neben einem Brandschutzbeauftragten auch Evakuierungshelfer und Brandschutzbekämpfer zu bestimmen. In diesem Rahmen sind verschiedene Mitarbeiter als Brandschutzwarte involviert, die den Brandschutzbeauftragten im Bedarfsfall unterstützen.
Auch ein Brandschutzwart hat eine Schulung oder Kurse zu belegen, um sich sachkundige Infos über richtiges Verhalten im Brandfall aneignen und über Brandschutzeindämmungen informieren zu können.
Sollten sich Unternehmen unsicher sein, ob die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder eines Brandschutzwarts ausreicht, kann auch ein externer Dienstleister involviert werden. Dieser untersucht den Betrieb, erstellt Brandschutzverordnungen und schult Mitarbeiter für den Brandfall.
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