Gasheizungsverbot
Bereits ab dem Jahr 2024 sollen alle neu installierten Heizungsanlagen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch ist diese neue Regelung gleichbedeutend mit einem Gasheizungsverbot? Und welche Alternativen stehen Hauseigentümern sowie Hauseigentümerinnen ab 2024 zur Verfügung? Wir schaffen Klarheit!
Gasheizungsverbot: Das ist der aktuelle Stand!
Aktuell sehen die Beschlüsse der Bundesregierung kein Allgemeinverbot von Gasheizungen vor. Zwar wurde das Gasheizungsverbot am 18. Juli diesen Jahres kurzweilig beschlossen, doch gerade einmal zwei Tage später wieder gekippt. Denn die Bundesregierung ist der Meinung, dass ein derartiges Verbot schlichtweg nicht umzusetzen ist. Somit sieht der aktuelle Gesetzesentwurf wie folgt aus:
- Das Gesetz besagt, dass ab 2024 in Deutschland nur noch Heizsysteme installiert werden dürfen, deren Betrieb aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erfolgt.
- Alleinstehende Heizanlagen, die dieser gesetzlichen Regelung entsprechen sind unteranderem Wärmepumpen und Biomasseheizungen.
- Aber auch Gasheizungen dürfen weiterhin verbaut werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass diese grünen Wasserstoff, Biomethan oder andere klimafreundliche Gase als Brennstoff verwenden.
- Ebenso ist die Installation von Gasheizungen in Kombination mit einer Elektro- und einer Biomasseheizung sowie einem Fernwärmeanschluss möglich.
Hierbei handelt es sich nicht um ein beschlossenes Gesetz, sondern lediglich um einen Entwurf des Bau- und Wirtschaftsministeriums. Daher sind weitere Änderung vorbehalten.
Ist zukünftig mit einem vollständigen Gasheizungsverbot zu rechnen?
Erstmals wurde das allgemeine Gasheizungsverbot im Juli diesen Jahres innerhalb der Regierung diskutiert. Auslöser hierfür war der Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie der damit verbundene Engpass an Heizöl und Erdgas. Und obwohl, die Bundesregierung von diesem Allgemeinverbot mittlerweile wieder abgerückt ist, sieht der aktuelle Gesetzentwurf dennoch einige erste Einschränkungen vor. Somit ist es ab dem Jahr 2024 nicht mehr gestattet, Gasheizungen zu installieren, die ausschließlich auf Erdgas als Brennstoff zurückgreifen. Somit ist der Begriff „Gasheizungsverbot“ gar nicht von so weit hergeholt. Und in einigen Bundesländern gelten sogar schon ähnliche Einschränkungen. So sind Hauseigentümer in Hamburg, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereits jetzt dazu angehalten, mindestens 15 Prozent ihres Wärmebedarfs regenerativ zu decken. Ob und welche weiteren Bundesländer noch vor dem Jahr 2024 bezüglich des Gasheizungsverbotes mitziehen werden, ist bis dato unklar.
Austauschpflicht für alte Gasheizungen!
Ab 1. Januar 2024 gibt es keine neuen Gasheizungen mehr. Doch was ist mit den Geräten, die bis zum besagten Stichtag installiert wurden? Diese dürfen laut Gebäudeenergiegesetz erst einmal weiterlaufen, sind jedoch spätestens nach 30 Jahren auszutauschen. Ob diese Zeitspanne nochmals verkürzt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar. Fest steht allerdings, dass einige Gasheizungen bereits nach rund 15 bis 20 Jahren erste Schwachstellen zeigen. Hinzukommt, dass neue Heizsysteme deutlich effizienter sind als alte Gasheizungen und genau aus diesem Grund kann es sich durchaus lohnen, die alte Heizung auszutauschen.
Neue Regelungen in den Fördersätzen: Darum werden Gasheizungen immer unattraktiver!
Am 15. August diesen Jahres hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA neue Fördersätze für den Kauf von Heizsystemen beschlossen. Während Gas-Hybridheizungen vor diesem Stichtag noch mit bis zu 45 Prozent gefördert wurden, erhalten sie nun keine staatlichen Zuwendungenmehr. Grund hierfür liegt an Deutschlands Bestreben, denn Deutschland möchte in den nächsten Jahren unabhängig von Erdgas sowie den vielen anderen fossilen Energieträgern werden. Stattdessen sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG einen Heizungstauschbonus vor. Dieser beträgt 10 Prozent und steht allen Hausbesitzern und Hausbesitzerinnen zu, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen ein neues klimafreundliches Heizsystem austauscht. Auch winkt eine Förderung in Höhe von 10 Prozent, wenn Betreiber und Betreiberinnen ihre funktionstüchtige oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen.
Die perfekte Alternative zur Gasheizung: Die Wärmepumpe – Das Zukunftsmodell!
Durch die Explosion der Gaspreise aufgrund des Krieges zwischen Russland und der Ukraine sind alternative Heizsysteme gefragter denn je. Und genau aus diesem Grund lautet das Zauberwort „Wärmepumpe“. Wirft man einen Blick auf die Zahlen, stellt man schnell fest, das der langfristige Trend weg von Gasheizungen und hin zu Wärmepumpen geht. Von den im vergangenen Jahr angeschafften Wärmeerzeugern laufen nur noch 70 Prozent mit Gas. Und das Interesse an Wärmepumpen wächst kontinuierlich, sodass allein im Jahr 2021 insgesamt 154.000 Wärmepumpen neu in Umlauf kamen. Somit liegt ihr Markanteil heute bereits bei fast 20 Prozent. Und das zu Recht, denn die Wärmepumpe ist unglaublich effizient sowie umweltschonend.
Fazit
Wirft man einen Blick auf die immens hohen Kosten für Erdgas, das Ende der staatlichen Förderungen und die modernen, klimafreundlichen Heizsysteme, so ist das Aus der Gasheizung nicht mehr fern. Und das, obwohl vonseiten der Politik noch kein allgemeines Verbot für Gasheizungen beschlossen wurde. Vor allem Wärmepumpen stellen eine umweltfreundliche Alternative zur Gasheizung dar. Das liegt nicht zuletzt an den attraktiven Förderungen durch den Staat und der daraus resultierenden Unabhängigkeit von steigenden Rohstoffpreisen. Doch wann und ob jemals ein allgemeines Gasheizungsverbot kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Fest steht aber, dass die Politik kontinuierlich am Ausstieg aus den fossilen Rohstoffen arbeitet. Und exakt dieses Vorhaben wird nur dann gelingen, wenn keine neuen Gasheizungen mehr installiert werden, ganz gleich ob mit allgemeinem Verbot oder ohne.
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