Welche Versicherung schützt mein Haus gegen Sturmschäden?
Die Zahl der Sturmschäden nimmt zu. Immer mehr Wetterexperten sagen voraus, dass die Zahl der schweren Stürme und Unwetter mit dem fortschreitenden Klimawandel weltweit zunehmen wird. Auch in Deutschland wird man sich auf veränderte Klimabedingungen und mit wachsenden Risiken durch Hitzewellen und starke Gewitter einzustellen haben, mit teilweise verheerenden Folgen. Es wird vermutet, dass vermehrt Hagelstürme und Tornados auftreten werden, deren Auswirkungen zwar regional begrenzt bleiben. Für den Einzelnen können die Schäden jedoch, die durch Stürme verursacht werden, schnell einmal die Höhe von einigen zehntausend Euro erreichen.
Durch Unwetter verursachte Schäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Meist beinhalten die Verträge jedoch eine Klausel, dass die Versicherung erst bei Stürmen ab Windstärke acht einspringen, was Windgeschwindigkeiten ab 61 Kilometern pro Stunde entspricht. Welche Windstärke bei einem Sturm erreicht wurde, lässt sich beim Deutschen Wetterdienst in Erfahrung bringen.
Die Versicherungsbedingungen genau studieren
Ein Sturm kann gewaltige Schäden an Häusern verursachen.
Gebäudeversicherung und Hausratversicherung springen ein
Schäden an Wohngebäuden werden von der heute von Hausbesitzern üblicherweise abgeschlossenen Gebäudeversicherung abgedeckt. Eingeschlossen sind Feuer-, Hagel- und Leitungswasserschäden sowie deren Folgeschäden. Wird bei einem Sturm beispielsweise ein Dach abgedeckt und es dringt Regenwasser ins Gebäude ein, kommt die Versicherung auch für die Kosten auf, die für die Instandsetzung beschädigter Decken und Wände anfallen. Für Schäden an der Wohnungseinrichtung, welche durch einen Sturm verursacht werden, ist die Hausratversicherung zuständig. Eine Glasversicherung deckt Bruchschäden an Fenster- und Türschäden sowie an Glasdächern ab, doch kommt die Hausratversicherung nicht für Schäden auf, die durch eindringende Niederschläge verursacht wurden, wenn Türen und/oder Fenster nicht sorgfältig verschlossen waren.Kaskoversicherungen zahlen für Schäden an Fahrzeugen
Eine Kaskoversicherung kommt für Sturm- und Hagelschäden an Autos auf. Die Teilkaskoversicherung springt beispielsweise ein, wenn Fahrzeuge durch umstürzende Bäume, herabfallende Äste oder umherfliegende Dachziegel beschädigt werden. In diesen Fällen zahlt die Versicherung erforderliche Reparaturen oder ersetzt bei einem Totalschaden den Zeitwert des Wagens. Allerdings kommt die Teilkaskoversicherung nicht für mittelbare Sturmschäden auf: Prallt ein Fahrer versehentlich gegen einen vom Sturm entwurzelten Baum, ersetzt die Gesellschaft den Schaden nur, wenn er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Diese zahlt auch für Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden.Im Schadensfall schnell die Versicherung informieren
In allen Schadensfällen sollte die Versicherung so schnell wie möglich verständigt werden. Notdürftige Reparaturen sind auch vor der Besichtigung durch einen Gutachter erlaubt, wenn hierdurch Folgeschäden vermieden werden. Zur Sicherheit sollte man jedoch immer Fotos von der Schadensstelle machen.Weitere interessante Artikel