Zweitwohnsitz in Österreich

Immer mehr deutsche Staatsbürger haben neben einem Hauptwohnsitz in Deutschland, auch noch einen Zweitwohnsitz in Österreich. Doch bevor man sich mit der Anmeldung des Zweitwohnsitzes beschäftigt oder sich auf die Suche nach einer Immobilie im südlichen Nachbarland macht, sollte man sich genaue Gedanken über die rechtliche und vor allem auch die steuerliche Situation machen, um nicht in eine teure Falle zu tappen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Zweitwohnsitz in Österreich - Steuerpflicht in Deutschland

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Ein Zweitwohnsitz in Innsbruck ist bei vielen Deutschen sehr beliebt
Das deutsche Steuerrecht steht der Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes im Ausland auf keinem Fall im Weg. Denn einen einfachen Nebenwohnsitz muss man nicht einmal anmelden, es gibt also keine Auswirkung auf die Steuerpflicht. Dies gilt, solange sich der Mittelpunkt des Lebens innerhalb des deutschen Bundesgebietes befindet und dort auch die überwiegende Zeit des Jahres verbracht wird. Natürlich müssen die deutschen Steuern dann in uneingeschränkter Höhe bezahlt werden. Gleiches gilt für andere Abgaben, wie zum Beispiel die Sozialabgaben. Die Situation ändert sich jedoch, wenn am österreichischen Nebenwohnsitz auch Einkünfte erzielt werden. In diesem Fall müssen alle erzielten Einkünfte gemeldet werden. Diese sind dann in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig. Die Steuerpflicht erlischt nur dann, wenn der Mittelpunkt des Lebensinteresses von Deutschland nach Österreich verlegt werden würde oder wenn es im Rahmen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den beiden Ländern Ausnahmeregelungen gibt.

Wohnsitz-Verordnung in Österreich

Bis 2004 konnte eine doppelte Steuerpflicht entstehen, da in beiden Ländern uneingeschränkte Steuerpflicht bestand. Seit 1. Jänner 2004 gibt es in Österreich aber die so genannte Zweitwohnsitz Verordnung, welche eine große Hilfe bei der Änderung des eigenen Wohnsitzes darstellt. So besteht nun bei folgenden Situationen eine beschränkte Steuerpflicht:
  • Seit mindestens fünf Jahren befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich
  • Nutzung des österreichischen Wohnsitzes für maximal 70 Tage pro Kalenderjahr
  • Führung eines Verzeichnisses über die Tage der Nutzung der inländischen Wohnung
Die Regelung gilt jedoch nicht, wenn ein Lebenspartner dort einen Wohnsitz hat und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist. Außerdem gilt die Verordnung nicht für Erbschaftsteuern oder Umsatzsteuer. Die beschränkte Steuerpflicht kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Lebensmittelpunkt noch nicht fünf Jahre in Deutschland ist. Wenn man jedoch 2013 einen Nebenwohnsitz zum Beispiel in Wien anmelden und die beschränkte Steuerpflicht in Anspruch nehmen will und dann vor 2018 einen österreichischen Hauptwohnsitz anmeldet, müssen eventuell Steuern nachgezahlt werden. Weitere Informationen dazu gibt der Steuerberater.

Immobilienpreise in Österreich

In den letzten Jahren haben die Immobilienpreise (vgl. auch Statistik Austria) in den besseren Lagen der Österreichischen Städte massiv angezogen, und der Unterschied zu Städten wie München oder Köln ist nur mehr gering. Gerade Perlen wie Salzburg oder Innsbruck, wo auch Aufgrund der Lage der Wohnraum nicht ewig erweiterbar ist werden aber trotzdem von deutschen Wohnungskäufern regelrecht gestürmt. Speziell in der Mozartstadt verbringen viele wohlhabende Bundesbürger gerne den Sommer oder auch die Festspielzeit. Für mehr Informationen rund um das Thema Immobilienfinanzierung in Österreich für deutsche Staatsbürger geht es hier zu den Experten.

Anmeldung eines Fahrzeuges am Zweitwohnsitz

Mehr Probleme können bei der Anmeldung eines Fahrzeuges entstehen. In Deutschland fallen für ein Fahrzeug um einiges niedrigere Kosten an. Deswegen tendieren deutsche Staatsbürger mit österreichischem Nebenwohnsitz natürlich dazu, das eigene Auto am Hauptwohnsitz in Deutschland anzumelden. Und dies ist auch unproblematisch, sofern sich der Lebensmittelpunkt wirklich in Deutschland befindet. Erst wenn das Fahrzeug an mehr als 180 Tagen des Jahres in Österreich gefahren wird, können Probleme entstehen. Dann steigt zum Beispiel auch die Versicherung im Falle eines Unfalls aus. Deswegen sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, die Kostenvorteile der Anmeldung des Fahrzeuges in Deutschland zu nutzen, obwohl man sich hauptsächlich im Ausland befindet.

Ein Hauptwohnsitz wird als „Lebensmittelpunkt“ bezeichnet, was nicht nur die Familie betrifft, sondern insbesondere auch die Arbeitsstelle. Beim Zweitwohnsitz oder auch Nebenwohnsitz genannt, verhält es sich etwas anders.

Damit ein Wohnort als Nebenwohnsitz eingestuft wird, genügt der „Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen“, was für ein Studium, eine berufliche Tätigkeit oder einen regelmäßigen Ferienaufenthalt zutrifft. Generell dürfen in Österreich beliebig viele Nebenwohnsitze existieren.

Zahlreiche Bundesländer in Österreich verlangen eine Zweitwohnsitzsteuer (Zweitwohnsitzabgabe), wobei jedoch unterschiedliche Regelungen gelten. Dazu fallen übliche Gebühren, wie Versicherungen, Betriebskosten oder Müllgebühren an.

Auch Gebühren für die GIS, in Deutschland GEZ, werden fällig. Eine einheitliche Zweitwohnsitzsteuer wird bis heute in Österreich nicht erhoben.

Ein gekaufter oder gemieteter Zweitwohnsitz kann jederzeit genutzt werden, wenn der Besitzer aus beruflichen oder privaten Gründen, Zeit an einem anderen Ort abseits des Hauptwohnsitzes verbringt. Zudem kann der Kauf als späteres Investment angesehen werden, beispielsweise als Altersvorsorge.

Hinzu kommen eventuelle Mieteinnahmen, sollte die Wohnung bzw. das Haus während der Zeit der eigenen Abwesenheit, vermietet werden.

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