Die Hausversicherung im Vergleich
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohngebäudeversicherung als Hausversicherung deckt zunächst Schäden ab, die durch Hagel, Sturm und Blitzschlag entstehen.
- Leitungswasser und Feuer können, müssen aber nicht Vertragsbestandteile sein.
- Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Vergleich des Preis-/Leistungsverhältnisses durchzuführen.
Als stolzer Immobilienbesitzer möchte man sein Eigentum auch absichern, denn die Witterungseinflüsse schlafen nicht. Und auch ein Immobilienbesitzer sollte seine Hausversicherung nicht verschlafen, um hohe und langwierige Reparaturkosten zu vermeiden.
Warum eine Gebäudeversicherung sinnvoll ist?
Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben, aber sein Eigentum sollte man absichern, wenn man es im Zweifel nicht verlieren möchte. Bei einer Immobilie gehört als Hausversicherung die Gebäudeversicherung dazu. Sie schützt vor Schäden, die aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen entstehen. Jede Immobilie ist dem Risiko ausgesetzt, durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, aber auch durch Rohrbruch oder Feuer, einen Schaden zu erleiden. Dieser sollte finanziell abgedeckt sein. Doch bevor man das tut, sollte man sich mit dem Inhalt einer solchen Hausversicherung genau auseinandersetzen, denn vergleichen lohnt sich.Was ist durch eine Hausversicherung abgesichert?
Mit der Wohngebäudeversicherung ist nicht nur die Immobilie selbst versichert. Auch Nebengebäude wie- ein Gartenhaus
- ein Carport oder eine Garage
- alle Einbaumöbel, wie die Küche
- und die Terrasse oder der Briefkasten
- sind in der Versicherung mit eingeschlossen.
Die Leistungen im Einzelnen
In erster Linie versichert die Wohngebäudeversicherung alle Schäden, die durch Hagel, Blitzeinschlag und Sturm entstanden sind. Schäden, die durch Leitungswasser, Ex- oder Implosionen und Feuer entstanden sind, können ebenfalls mitversichert sein. Dabei sind nicht nur die direkten Schäden am Haus versichert, sondern auch- die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume bei Sturm
- der Ausfall der Miete
- die Kosten für einen Sachverständigen
- die Kosten für Aufräumungsarbeiten
- die Kosten für den Abbruch
- Schäden durch Graffiti.
Schäden, die nicht gedeckt sind
Der Hausversicherung Vergleich lohnt sich, denn in jedem Fall sollte man wissen, welche mögliche Schäden, welche Versicherung nicht abdeckt. Das können sein:- Schadensersatzansprüche Dritter, die auf dem eigenen Grundstück entstehen. Dafür tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung ein.
- Auch Naturkatastrophen sind durch diese Versicherung meist nicht gedeckt. Das trifft für Überschwemmungen genauso zu wie für Erdbeben. Dafür ist die Elementarversicherung gedacht. Gegenstände im Haus, die nicht eingebaut sind, können mit der Hausratversicherung finanziell abgesichert werden.
- Werden Elektrogeräte durch das Eindringen eines Blitzes in das Energienetz beschädigt, so sind diese Überspannungsschäden nicht mitversichert. Ein Brand durch Blitzeinschlag hingegen schon.
Hinweis
Nachdem in Deutschland eine Rauchmelderpflicht für Wohngebäude besteht, kann eine Nichtinstallation erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Die Höhe der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beinhaltet den Maximalbetrag, mit dem eventuelle Schäden am Gebäude abgedeckt sind. Um diese festlegen zu können, finden folgende Faktoren Beachtung:- die gesamte zu versichernde Fläche
- die Dachart
- die Bauweise
- die Ausstattung der Immobilie
- das Baujahr
- die Nutzungsart (gewerblich oder privat)
- die gewünschten Leistungen
- der Risikofaktor bestimmt die Tarifzone
- die Wertermittlung
Der Hausversicherung-Vergleich
Wer die besten Konditionen für seinen Versicherungsvertrag finden will, der muss vergleichen. Vor dem Vergleich kommen jedoch die eigenen Überlegungen zu den Anforderungen und Bedürfnissen. Diese können vielfältig sein und folgende Überlegungen enthalten:- Wofür wird die Versicherung benötigt? Müssen auch Elementarschäden abgesichert werden oder reicht eine “einfache” Gebäudeversicherung? Welche Risiken bestehen in der Region, in der sich das Gebäude befindet? Versichert werden sollten nur die Risiken, die auch mit größter Wahrscheinlichkeit auftreten werden.
- Beachten sollte man die Möglichkeit, dass einige der eventuell auftretenden Schäden, bereits schon in bestehenden Versicherungsverträgen abgedeckt sein können. Ein Blick hinein lohnt sich also.
- Der gleitende Neuwert sollte in einem Versicherungsvertrag Berücksichtigung finden. So ist gewährleistet, dass bei einem eintretenden Schaden, alle Kosten finanziell abgedeckt sind.
- Bedenken sollte man auch, dass man auch bei einer bestehenden Versicherung seinen Pflichten als Immobilienbesitzer nachkommen muss. Der Zustand der versicherten Immobilie ist daher in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Der eigentliche Vergleich
Damit man nicht von Versicherung zu Versicherung rennen muss, stehen Online-Berechnungstools zur Verfügung. Mit ihnen kann man sich im Vorfeld einen guten Überblick verschaffen. Angegeben werden müssen hier:- der Typ des Gebäudes und das Baujahr
- die Art des Hauses und der Nutzung
- die Postleitzahl
- saniert oder unsaniert
- Detailangaben zum Haus
- die Risiken, die versichert werden sollen
- die Region
- Angaben zur Selbstbeteiligung, der Laufzeit und der Zahlweise
Wenn man kündigen möchte
Generell können Versicherungsverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Allerdings immer nur zum Ende des Vertragsjahres. Bei Abschluss einer Hausversicherung über mehrere Jahre kann man den Vertrag auch außerordentlich kündigen. Dafür braucht es jedoch Gründe, wie diese:- Bei jeder Beitragserhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht. Voraussetzung ist, dass nicht gleichzeitig eine Leistungserhöhung stattfindet. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
- Wurde ein Schaden reguliert, kann ebenfalls der Vertrag aufgelöst werden. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
- Gab es einen Eigentümerwechsel bei der Immobilie, kann die Gebäudeversicherung ebenfalls aufgelöst werden. Kündigungsfrist einen Monat.
Weitere interessante Artikel