Glasbruch - welche Versicherung übernimmt die Kosten?

Das Wichtigste in Kürze
  • Für die Regulierung von Schäden durch Glasbruch kommt nicht nur die Glasbruchversicherung infrage.
  • Es lohnt sich vor dem Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung die vorhandenen Versicherungsverträge anzuschauen, um einen doppelten Versicherungsschutz zu vermeiden.
  • Eine Reparatur des Schadens sollte erst nach Rücksprache mit der Versicherung erfolgen.
Glas geht relativ schnell einmal zu Bruch. Meist kann es nicht mehr repariert werden, sondern muss ersetzt werden. Bei Glasbruch hilft in der Regel die Glasbruchversicherung. Doch das ist nicht immer so. Schließlich gehen Fensterscheiben auch schnell einmal kaputt, wenn ein Unwetter wütet oder Kinder Fußball spielen. Deshalb sollte man in einem Schadensfall immer genau prüfen, welche Versicherung dafür zuständig ist.

Glasbruch, was tun?

Generell gilt, ist ein Schaden eingetreten, sollte man unverzüglich die Versicherung darüber informieren. Die muss genau wissen, wie es zu dem Schaden gekommen ist und welches Ausmaß er hat. Die Vertragsbedingungen in den Versicherungen enthalten meist, dass das Schadensausmaß so gering als möglich gehalten werden muss. Dazu zählt auch, dass man die Scherben auffegt, bevor sich jemand an ihnen verletzt und sie fachgerecht entsorgt.
Glasbruch
Das sollte man nach einem Glasbruch in jedem Fall tun:
  • Die Versicherung anrufen oder online informieren.
  • Den Schaden durch Fotos und einer Beschreibung dokumentieren.
  • Erst nach der Abstimmung mit der Versicherung eine Reparatur oder den Austausch in Auftrag geben.
  • Schriftverkehr, der in Bezug zum Schaden geführt wird, aufheben und an die Versicherung senden.
Für Notfälle gibt es in jeder großen Stadt Deutschlands einen Glaserei Notdienst welcher leicht über das Internet gefunden werden kann, z.B. Glaserei Notdienst Hamburg.

Die Glasbruchversicherung

Die Glasversicherung trägt die Kosten, wenn im Haus Glas- oder Kunststoffscheiben zerbrechen. Das gilt nicht nur für Fenster und Türen, sondern auch für das Mobiliar. Hat man eine Glasversicherung, kann man jedem Glasschaden mit Gelassenheit entgegensehen. Der Versicherung ist es nämlich egal, warum Glas zerbrochen ist. Meist ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Das macht auch den großen Unterschied zur Gebäude- oder Hausratversicherung aus. Bei diesen Versicherungen wird nämlich die Schadensursache genau geprüft. Der Nachteil ist, dass Glasbruchversicherungen nur dann den Schaden übernehmen, wenn das Glas tatsächlich zu Bruch gegangen ist. Kleine Kratzer, Schrammen oder Absplitterungen sind nicht versichert. Wird Isolierglas trübe, deckt die Versicherung den Schaden ebenfalls nicht. Die Glasversicherung ist dafür relativ günstig zu haben.

Wann ist die Glasbruchversicherung sinnvoll?

Wer in seinem Haushalt qualitativ hochwertige Glasobjekte hat, sollte diese versichern. Dazu zählt auch eine Duschkabine aus Glas oder das Glaskeramikkochfeld. Wer sich unsicher ist, ob eine Glasversicherung für ihn infrage kommt, sollte folgende Fragen für sich beantworten:
  • Ist ein Wintergarten vorhanden und ist dieser beheizbar? Aufgrund der hohen Anschaffungskosten lohnt sich eine Versicherung.
  • Verfügt die Wohnung oder das Haus über große Türen zur Terrasse oder Fensterfronten? Möglich sind in diesem Fall Schäden durch Unwetter, Stürme und thermische Spannungen.
  • Sind Kinder im Haus, die oft und gern herumtollen? Geht es turbulent zu, kann auch schon mal etwas zerbrechen.
  • Sind größere Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten am oder im Haus geplant? Auch dem Handwerker können Missgeschicke passieren.
  • Ist man Hobbygärtner und verfügt über ein Gewächshaus?
  • Welche Schäden trägt die Versicherung?
Häufig kommt es zu Missverständnissen, wenn es darum geht, zu wissen, welche Versicherung welche Schäden bezahlt. Deshalb folgen jetzt die möglichen Schäden, die eine Glasbruchversicherung abdeckt:
  • man rutscht im Badezimmer aus und in die Wand der Dusche hinein
  • die Scheiben des Aquariums zerspringen
  • der Wind schlägt die Terrassentür zu und das Glas zerspringt
  • Handwerker beschädigen das Cerankochfeld.
Doch es gibt auch Schäden, die nicht durch die Glasbruchversicherung abgedeckt sind:
  • das Smartphone fällt herunter
  • ein Glastisch geht bei einem Streit zu Bruch
  • die Dichtungen der Fenster sind sehr porös
  • ein Fußball landet im Zimmer eines Hauses.
Durch die Glasbruchversicherung sind nicht nur die Materialkosten für die Reparatur oder den Austausch abgedeckt, sondern auch die Handwerkerrechnungen.

Glasbruch - welche Versicherung zahlt was?

Bei einem Glasbruch kann es sein, dass nicht nur die Glasbruchversicherung zuständig ist. Möglich wäre auch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung für eine Schadenregulierung. Die Hausratversicherung beispielsweise übernimmt nur Schäden wie Diebstahl und Brand. Passiert ein Missgeschick, so ist das meist nicht versichert. Häufig sind auch Aquarien und große Glasflächen bei der Hausratversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ähnlich ist es bei der Gebäudeversicherung. Diese ist für Hausbesitzer und Vermieter wichtig. Sie schützt zwar auch Fensterscheiben, aber bei einem Schaden muss die Ursache nachgewiesen werden. Meist ist das Mobiliar nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Die Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Schäden, die durch den Versicherungsnehmer oder dessen Angehörige verursacht wurden. Gehen persönliche Gegenstände zu Bruch, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

Die Kosten der Glasbruchversicherung

Je nach Berechnungsart fällt die Höhe der Versicherungsprämie aus. Meist wird die Wohnfläche als Basis herangezogen und die Versicherungssumme pauschal festgelegt. Doch es besteht auch die Möglichkeit, die Deckungssumme individuell entsprechend den häuslichen Gegebenheiten festzulegen. Auch die Preise der Glaser für die Verglasungsarbeiten spielen eine große Rolle bei der Höhe der Prämien. Die Versicherungen passen die Prämien regelmäßig an die Marktpreise an. Sie bewegen sich jedoch im zweistelligen Bereich.

Welche Glasversicherung passt zu wem?

Eine Glasversicherung für alle, die gibt es nicht. Wer eine Glasbruchversicherung abschließen möchte, sollte vorher genau prüfen, was er wie versichern möchte. Meist reicht schon eine Zusatzversicherung bei der Hausratversicherung aus. Doch Glasbruchversicherungen bieten einen größeren Leistungsumfang. Es empfiehlt sich darüber hinaus, vor dem Abschluss einer Glasbruchversicherung bereits vorhandene Hausrat- und Gebäudeversicherungen auf deren Inhalt zu prüfen. So kann ein doppelter Versicherungsschutz und damit doppelte Prämien vermieden werden. Wichtig ist auch, den Wert der zu versichernden Gegenstände auszurechnen und ihn den Prämien gegenüberzustellen. So kann man herausfinden, ob sich ein sogenannter Glasbaustein bei der Hausratversicherung lohnt oder es doch die separate Glasbruchversicherung sein muss. Der Versicherungsbedarf kann so rasch ermittelt werden. Man vergleicht also den höchstmöglichen Schaden des Eigentums mit den gesamten Versicherungskosten für einen Zeitraum von sieben Jahren. Sind die Kosten für die Versicherung größer als die mögliche Schadenshöhe, kann man von einer Versicherung Abstand nehmen. Die persönliche Wohn- und Lebenssituation entscheidet darüber, ob eine Glasbruchversicherung benötigt wird oder eben nicht. Eine Glasversicherung empfiehlt sich immer dann, wenn viel Glas im und am Haus vorhanden ist. Auch für Wintergärten und Gewächshäuser ist sie geeignet. Weniger sinnvoll ist sie dagegen für Mieter in einer Wohnung. Hier ist bereits häufig der Vermieter versichert. Der Versicherungsbedarf ist in jedem Fall realistisch einzuschätzen.

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