Wasserschaden - zahlt die Gebäudeversicherung?

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Wasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung, wenn Wasser aus Rohren oder einem Schlauchsystem ausgetreten ist.
  • Schäden durch Naturgewalten werden durch eine zusätzliche Elementarversicherung abgedeckt.
  • Ein Wasserschaden durch eine defekte Waschmaschine wird durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Es ist schnell einmal passiert, dass Wasser im Haus oder der Wohnung zu einem Schaden führt. Doch welche Versicherung kommt dann dafür auf?

Die Gebäudeversicherung und Wasserschäden

Alle 30 Sekunden kommt es in Deutschland zu einem Rohrbruch und es wird der Gebäudeversicherung ein Wasserschaden gemeldet. Ursächlich können Frostschäden sein, aber auch lecke Ab- und Trinkwasserleitungen. Wurde der Gebäudeschaden durch Leitungswasser verursacht, so ist dieser in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Doch der Schein trügt, denn nicht jeder Wasserschaden ist in der Gebäudeversicherung mitversichert.

Welche Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung?

Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst klären, wie der Schaden entstanden ist. Die Wohngebäudeversicherung tritt immer dann ein, wenn das Wasser aus Rohren oder Schlauchsystemen austritt. Abgedeckt sind:
  • Wasserrohre
  • Rohre in Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlagen
  • Rohre von Sanitärinstallationen, Heizkörpern und Wasserboilern
  • Rohre von Wasserlöschanlagen
Wer es ganz genau wissen möchte, schaut sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen seiner Gebäudeversicherung an. Dort steht genau, welche Wasserschäden versichert sind. Und genau das wird von der Versicherung auch gezahlt.
wasserschaden-gebaeudeversicherung

Welche Kosten werden übernommen?

Ist der entstandene Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung gedeckt, werden von dieser meist folgende Kosten übernommen:
  • alle Kosten für notwendige Reparaturen
  • Abbruchkosten im Gebäude und des Gebäudes selbst
  • die gesamten Kosten für das Aufräumen
  • die Kosten für die Beseitigung der Schadensursache
  • die Sicherungskosten für das Grundstück.
Wer Eigentümer eines alten Hauses ist, sollte darauf achten, dass im Versicherungsschutz auch Reparaturen an durchfeuchtetem Mauerwerk eingeschlossen sind.

Welche Schäden sind nicht gedeckt?

Nachdem es auch Wasserschäden gibt, die nicht durch einen Rohrbruch entstehen, sind diese dann auch nicht in der Gebäudeversicherung mitversichert. Ob es eine überlaufende Badewanne oder ein verstopftes Klo ist, beide Schäden müssen durch andere Versicherungen abgedeckt werden. Doch auch diese Wasserschäden müssen anderweitig abgesichert werden:
  • Schäden durch Hoch- und Grundwasser
  • Schäden, die durch einen Abwasser-Rückstau entstanden sind
  • Schäden durch Regenrinnen und Fallrohre
  • Schäden durch Wasser aus Behältern wie Eimern oder Kannen
  • Schäden durch Putzwasser
  • Schäden durch Sprinkleranlagen.
Ist das Gebäude noch nicht fertiggestellt und es tritt ein Wasserschaden auf, so ist dieser nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

Einen zusätzlichen Schutz bietet die Elementarversicherung. Regnet es stark und die Kanalisation kann das Wasser nicht mehr aufnehmen, rinnt es in den Keller. Auch Hochwasserschäden sind hier abgesichert. Schäden, die durch einen Erdrutsch, Schneedruck oder einen Rückstau entstehen, sind ebenfalls versichert. Wer also in der Nähe eines Flusses oder eines Berges wohnt, ist mit der Elementarversicherung gut beraten. Gebäudeversicherungen, die nach 2010 abgeschlossen wurden, enthalten bereits in vielen Fällen eine solche Elementarversicherung. Ansonsten handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Gebäudeversicherung. Als separate Versicherung kann die Elementarversicherung nicht abgeschlossen werden.

Ausschlüsse aus der Gebäudeversicherung

Wie bei jeder Versicherung sind Vorsatz und Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen. Weitere Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. Es gibt Versicherungen, die zahlen nur, wenn der Schaden innerhalb eines Gebäudes entstanden ist. Andere wiederum gleichen auch Schäden aus, die auf einem Grundstück entstanden sind. Die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung sind also genau zu studieren.

Welche Zusatzversicherung zahlt welchen Schaden?

Für Wasserschäden sind folgende Versicherungen möglich:
  • die Gebäudeversicherung mit der Elementarversicherung
  • die Hausratversicherung
  • die private Haftpflichtversicherung.
Es ist also wichtig zunächst die Ursache für den Wasserschaden zu bestimmen und dann die entsprechende Versicherung zu informieren. Die Hausratversicherung zahlt, wenn:
  • der Wasserschaden durch eigenes Leitungswasser verursacht wurde,
  • der Wasserschaden an Zu- oder Ableitungsrohren durch Frost oder anderweitigen Bruch entstanden ist,
  • der Wasserschaden durch Wasser aus auslaufenden Wasch- oder Spülmaschinen verursacht wurde,
  • der Wasserschaden durch Warmwasser-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen entstanden ist,
  • durch den Wasserschaden der Hausrat, also Möbel, Kleidung und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Schäden an Dritte entstanden sind. Das kann dann der Fall sein, wenn:
  • Der Wasserschaden entsteht in der eigenen Wohnung und dringt über die Decke oder die Wand in die Wohnung des Nachbarn ein. Dort werden Möbel und andere Haushaltsgegenstände beschädigt. Den Schaden zahlt die private Haftpflicht.
  • Der Wasserschaden entsteht in der Wohnung des Nachbarn. Er dringt in die eigene Wohnung ein und beschädigt dabei die eigenen Möbel und andere Gegenstände. In diesem Fall zahlt die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn für die eigenen Schäden.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Damit es soweit gar nicht erst kommt, sollte man sofort die Versicherung informieren. Je rascher man ihn meldet, umso schneller ist er beseitigt und Folgeschäden können vermieden werden. Als Sofortmaßnahme kann man wie folgt vorgehen:
  • Man schließt sofort alle Wasserhähne und -leitungen.
  • Sicherheitshalber unterbricht man auch die Stromzufuhr.
  • Das ausgetretene Wasser kann man selbst beseitigen. Gelingt das nicht, wird der Wassernotdienst oder die Feuerwehr gerufen.
  • Möbel und Gegenstände, die nicht beschädigt sind, werden ins Trockene gebracht.
  • Ursachenforschung betreiben.
  • Alle Schäden fotografieren oder ein Video davon machen.
  • Die Nachbarn über den Wasserschaden informieren. Es können auch andere Wohnungen betroffen sein.
  • Den Schaden sofort bei der Versicherung melden
  • Die Handwerker zur Beseitigung des Wasserschadens bestellen.
  • Die Schadenmeldung an die Versicherung
Der Wasserschaden sollte sofort an die Gebäudeversicherung gemeldet werden. Es gibt die Möglichkeit dies über die Schadenhotline zu tun, aber auch schriftlich per Brief oder online ist eine Schadenmeldung meist möglich. In der Schadenmeldung wird die Schadensursache, soweit bekannt, beschrieben. Ebenfalls das Ausmaß des Wasserschadens. Fotos und Videos sind mit einzureichen.

Wie kann man Wasserschäden vermeiden?

Vorbeugen ist besser als reparieren. Deshalb sollte man zur Vermeidung eines Wasserschadens auf Folgendes achten:
  • Um Frostschäden an Wasserrohren vorzubeugen, sollte man ausreichend heizen.
  • Werden Wasserleitungen nicht genutzt, kann man sie entleeren und die Wasserhähne absperren.
  • Spül- und Waschmaschinen sollte man nur anmachen, wenn man auch zuhause ist.
  • Alle Armaturen im Haus oder der Wohnung sollten regelmäßig überprüft werden. Auch an Heizkörpern kann es zu einem Wasseraustritt kommen. Deshalb sind diese regelmäßig zu kontrollieren.
  • Abflussrohre sind regelmäßig zu reinigen, um Verstopfungen vorzubeugen.
Wichtig ist die Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau zu kennen und die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, um bei Wasserschäden abgesichert zu sein.

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