Die Nebenkosten für ein Einfamilienhaus

Das Wichtigste in Kürze
  • Bereits beim Kauf beziehungsweise Bau eines Einfamilienhauses müssen mindestens 10 Prozent an Nebenkosten mit einkalkuliert werden.
  • Nach dem Einzug muss man mit regional unterschiedlich hohen weiteren Nebenkosten rechnen.
  • Mit der richtigen Planung können Einfamilienhaus Nebenkosten eingespart werden.
Wer seine Finanzplanung für sein Einfamilienhaus aufstellt, sollte auf jeden Fall die Nebenkosten berücksichtigen. Diese fallen nicht nur während der Bauzeit an, sondern auch nach Fertigstellung beziehungsweise Kauf des Hauses.
Nebenkosten Einfamilienhaus

Die Einfamilienhaus Nebenkosten während der Bauzeit

Wer ein Einfamilienhaus baut oder kauft, muss die Nebenkosten mit einkalkulieren. Zu den Nebenkosten können gehören:
  • Maklerkosten beim Kauf oder der Vermittlung eines Grundstücks mit oder ohne Einfamilienhaus
  • Notarkosten
  • die Kosten für den Grundbucheintrag
  • Grunderwerbsteuer
  • Umzugskosten bei Einzug.
Die Maklergebühren müssen dann bezahlt werden, wenn der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen ist. Beim Kauf eines Einfamilienhauses werden in den meisten Bundesländern die Gebühren des Maklers zwischen Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen aufgeteilt. Beide Vertragsparteien tragen in der Regel bei einer Vermittlung eine Brutto Courtage von 3,57 % vom Kaufpreis. In den Bundesländern Hamburg (6,25 %), Bremen und Hessen (5,95 %) sowie Berlin und Brandenburg (7,14 %) werden die Gebühren des Maklers in der Regel komplett vom Käufer getragen. Eine Neuregelung ist für Herbst 2020 geplant. Die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent wird zusätzlich berechnet. Einen Vorschuss oder eine Anzahlung darf der Makler nicht verlangen. Jedoch muss im Maklervertrag schriftlich festgehalten sein, in welcher Form und wann die Provision fällig ist. Neuer Eigentümer ist man, wenn der Kaufvertrag für das Einfamilienhaus notariell beglaubigt unterfertigt und in das Grundbuch eingetragen wurde. Die Kosten für den Notar sind abhängig vom Kaufpreis. Etwa ein bis drei Prozent vom Kaufpreis sollte man aber einkalkulieren. Je mehr Leistungen ein Notar erbringen muss, umso höher fällt natürlich auch das Honorar aus. Wer den Termin für die Grundbucheintragung mit der Beurkundung des Kaufvertrags kombiniert, spart bares Geld. Die Kosten für den Grundbucheintrag hängen vom Kammertarif ab. Die Kosten des Notars belaufen sich auf etwa 1,5 % des Kaufpreises, davon etwa 1 % Notarkosten und 0,5 % Grundbuchkosten. Das Pfandrecht der finanzierenden Bank muss im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuchamt berechnet ebenfalls jeden Vorgang des Eigentumsübergangs. In Summe können auf diese Art und Weise schnell 5 oder 5,5 Gebührensätze zusammenkommen. Die Grunderwerbsteuer wird direkt nach dem Kauf eines Einfamilienhauses fällig. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Ausschlaggebend ist hier der Preis im Kaufvertrag. Es empfiehlt sich oft, getrennte Kaufverträge für das Einfamilienhaus und das Grundstück zu fertigen. So ist nur für den Grundstückskauf die Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Die Nebenkosten nach dem Einzug

Nach dem Einzug in das Einfamilienhaus fallen weitere Nebenkosten an. Diese setzen sich zusammen aus:
  • Heizung und Strom
  • Wasser und Abwasser
  • Müllentsorgung
  • Grundsteuer und Versicherungen
  • Straßenreinigung
  • Schornsteinfeger.
Auf die festen Kosten hat man wenig Einfluss. Allerdings kann man den Verbrauch von Heizung und Strom, Müll und Wasserkosten durch seinen Lebensstil schon beeinflussen.

Einfamilienhaus Nebenkosten im Einzelnen

Heizung und Strom

Diese Nebenkosten können vom Hausbesitzer aufgrund seines Lebensstils beeinflusst werden. Die Einfamilienhaus Nebenkosten für die Heizung hängen stark davon ab, wie sich die Gas-/Öl-Preise entwickeln und ob man Fernwärme nutzen kann. Auch das Heizverhalten hat einen entscheidenden Einfluss. Etwa sechs Prozent Heizkosten können gespart werden, wenn man das Thermostat um einen Grad Celsius runterdreht. Ist das Einfamilienhaus gut gedämmt, wird der Energiebedarf ebenfalls gesenkt. Die Suche nach einem attraktiven Stromanbieter kann sich durchaus lohnen. Dadurch ergibt sich oft ein wirkliches Einsparungspotenzial.

Wasser und Abwasser

Es gibt noch ländliche Gebiete, wo Einfamilienhäuser nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Diese Einfamilienhäuser benötigen eine kleine Kläranlage oder einen Klärteich. Die Wartung dafür muss zweimal im Jahr durchgeführt werden und verursacht zusätzliche Kosten. Dazu kommt eine Pumpe, die laufen muss und Stromkosten verursacht. Der Vorteil ist, dass die Preise für Frischwasser je Kubikmeter äußerst günstig sind.

Müllentsorgung

Mit der Rechnung der Gemeinde für die Grundsteuer kommt meist auch die Gebühr für die Müllabfuhr. Die setzt sich zusammen aus der Grundgebühr und den Kosten für die Anzahl der Tonnen. Die Tonnen für Papier sind meist kostenlos. Das Gleiche trifft auf die gelben Tonnen zu. Kostenfrei werden in der Regel die gelben Säcke ausgegeben. Meist kann man als Einfamilienhausbesitzer selbst bestimmen, wie groß die Restmülltonne sein soll und so die Eigenheim Nebenkosten günstig beeinflussen. Trotzdem muss pro Person im Haushalt eine gewisse Literzahl je Tonne mit eingerechnet werden. Meist sind das 30 Liter pro Person bei einer wöchentlichen Abfuhr. Bei einer 14-tägigen Abfuhr verdoppelt sich die Größe der Tonne.

Grundsteuer und Versicherungen

Die Grundsteuer errechnet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks. Als Besitzer eines Einfamilienhauses muss die Grundsteuer B gezahlt werden. Die Berechnung richtet sich nach der Größe der Kommune und nach der Art des Grundstücks. Ab 2025 wird sich die Berechnung ändern. Für jedes Einfamilienhaus empfiehlt sich eine Gebäudeversicherung. Die jeweiligen Kosten werden bestimmt von der Größe und Ausstattung des Einfamilienhauses. Wer sein Einfamilienhaus vermietet, sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Wer selbst in seinem Einfamilienhaus wohnt, hat diese bereits in seiner Privathaftpflicht.

Straßenreinigung

Viele Gemeinden erheben Gebühren für die Straßenreinigung direkt vor dem Einfamilienhaus. Berechnet wird diese im Normalfall nach Länge der Frontmeter vor dem Einfamilienhaus. Dazu kommen die Reinigungsintervalle, die sich nach der Verschmutzung der Straße richten.

Schornsteinfeger

Es ist nicht immer erforderlich, die Heizungsanlage des Einfamilienhauses jährlich zu überprüfen. Gas-Brennwertheizungen zum Beispiel müssen nur alle drei Jahre überprüft werden. Eine solche Heizung macht auch keine Kehrung des Schornsteins notwendig, was die Einfamilienhaus Nebenkosten senkt. So kann man schon bei der Wahl der Heizung Nebenkosten sparen. Das Gleiche gilt für Ölheizungen der neuen Generation. Der Schornstein muss deutlich weniger oft gekehrt werden. Mit laufenden Einfamilienhaus Nebenkosten von etwa vier Euro pro Monat je Quadratmeter Wohnfläche muss man rechnen.

Einfamilienhaus Nebenkosten einsparen

Bereits bei der Planung des Einfamilienhausbaus oder dem Kauf eines solchen, kann man Überlegungen anstellen um die Einfamilienhaus Nebenkosten zu senken. Wer eine energieeffiziente Bauweise wählt, senkt zum Beispiel die Heizkosten. Eine Fotovoltaikanlage produziert den Strom selbst und zusätzlich kann dieser eingespeist werden. Für Strom, Gas und Versicherungen lohnen sich Anbietervergleiche.
Hinweis
Es empfiehlt sich eine Instandhaltungsrücklage in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter monatlich auf ein Sparkonto anzulegen. So ist man für alle Eventualitäten, wie Reparaturen oder Sanierungsarbeiten, bestens gerüstet.
Fazit Die Einfamilienhaus Nebenkosten lassen sich mit der richtigen Planung teilweise positiv beeinflussen. Auf jeden Fall aber müssen sie bei der Finanzierung mit einkalkuliert werden.

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