Informationen zum Thema Nebenkosten
Egal, ob es sich um die Nebenkostenabrechnung am Jahresende oder um Baunebenkosten handelt, Mieter und Eigentümer müssen immer mit Folgekosten rechnen. Für Vermieter gestaltet sich die Sache nicht einfach, denn er muss bestimmte Ausgaben auf seine Mieter umlegen.
Zu den unvermeintlichen Nebenkosten gehören beispielsweise: Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr und noch einiges mehr. Andererseits dürfen Vermieter bestimmte Nebenkosten nicht umlegen, wie Kosten für Instandsetzung oder Instandhaltung eines Gebäudes.
Doch nicht nur Vermieter haben Rechte und Pflichten, sondern auch die Mieter. Nebenkosten sind allerdings nur dann fällig, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Ist also im Briefkasten eine Nebenkostenabrechnung zu finden, sollten Mieter genau kontrollieren.
Handelt es sich um Kosten, die im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen sind, bitte widersprechen und Einsicht in die Belege fordern. Wer sich nicht sicher ist, ob die Abrechnung rechtens ist, kann zudem diese vom örtlichen Mieterverein oder einem anderen der zahlreichen Dienstleister überprüfen lassen.