Was ist eine Haushaftpflichtversicherung?

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Haushaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Ansprüchen Dritter bei eintretenden Schadensfällen auf dem eigenen Grundstück.
  • Die Haushaftpflichtversicherung oder Grundbesitzerhaftpflicht ist meist bereits in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten.
  • Unfälle können immer passieren, selbst dem gewissenhaften Grundstücksbesitzer.
Die Haushaftpflichtversicherung, die auch als Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet wird, deckt Schäden ab, die dritten Personen auf dem eigenen Grundstück entstehen können. Sie kann also vor dem finanziellen Ruin schützen.

Vor welchen Schäden schützt die Haushaftpflichtversicherung?

Bei Personenschäden kann es schnell zu hohen finanziellen Forderungen kommen, die aus der eigenen Tasche oft nicht mehr bezahlt werden können. Deshalb ist die Haushaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung, ist doch jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass fremde Personen nicht auf dem eigenen Grundstück geschädigt werden. Passiert es dann doch, muss der Eigentümer dafür haften. Der Schaden muss finanziell ausgeglichen werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Maximalhöhe gibt es dafür nicht, sodass Schäden in unbegrenzter Höhe auftreten können. Tritt ein Personenschaden ein, kann sich die Schadenssumme schnell in einem sechsstelligen Bereich bewegen. Die geforderte Summe setzt sich nicht nur aus Schadenersatzansprüchen zusammen, sondern werden durch Krankenhaus- und Pflegekosten noch aufgestockt. Auch der Ersatz eines Verdienstausfalls muss eingerechnet werden. Für den Grundstückseigentümer kann eine solche Forderung schnell zum finanziellen Ruin werden. Dem gilt es vorzubeugen.
Haftpflichtversicherung Haus
Glaubt ein Grundstückseigentümer ihm passiert das nicht, so sollte er bedenken, dass es schon reicht, wenn ein Nachbar im Winter auf einem nicht vom Schnee befreiten Weg, der zum Grundstück gehört, ausrutscht und sich dabei verletzt. Die Kosten trägt der Eigentümer des Grundstücks. Bei nachfolgender Arbeitsunfähigkeit kann auch eine lebenslang zu zahlende Rente die Folge sein. Deshalb sollte man als Grundstückseigentümer an der Haushaftpflichtversicherung besser nicht sparen.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Im weitesten Sinne ja, denn in Deutschland ist es Gesetz, dass jede Person, die durch Unterlassen oder Leichtsinn einer anderen Person einen Schaden zufügt, in der weiteren Folge den Schaden finanziell in voller Höhe ausgleichen muss. Dafür gibt es keine maximale Höhe, weshalb eine Begrenzung auf eine bestimmte Summe nicht gegeben ist. In einem ganz schweren Fall haftet ein Grundstücksbesitzer also auch mit seinem gesamten Vermögen. Hat er dann keinen Versicherungsschutz, kann es düster werden. Der Anspruchsberechtigte hat einen nachhaltigen Anspruch auf Ausgleich seines ihm entstandenen Schadens, und zwar solange, bis er vollständig beglichen ist. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb ein Muss. Es gibt jedoch Kombinationen aus Versicherungen, die eine Haushaftpflichtversicherung enthalten. Es ist deshalb ratsam, seine Privathaftpflichtversicherung dahingehend zu überprüfen beziehungsweise anzupassen. Bereits während des Baus des Hauses ist es notwendig, eine solche Versicherung zu haben. Ein Grundstückseigentümer haftet für alle Schäden, die auf seinem Grundstück entstehen. Auf einer Baustelle passiert schnell mal etwas. Schon vor dem ersten Spatenstich ist eine Haushaftpflichtversicherung also sinnvoll.

Schadenersatzansprüche vermeiden

Bevor die Haushaftpflichtversicherung gemeldete Ansprüche ausgleicht, prüft sie, ob die Forderungen auch berechtigt sind. Kommt sie zu dem Schluss, dass keine Forderungen bestehen oder diese unberechtigt sind, übernimmt sie den dann folgenden Prozess vor Gericht. Der Schutz der Haushaftpflichtversicherung ist also allumfassend. Auch wenn ein Grundstücksbesitzer seiner Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht in vollem Umfang nachkommt, kann es passieren, dass eine dritte Person geschädigt wird. So wird auch ein pflichtbewusster Grundstücksbesitzer schnell zur Kasse gebeten. Diese Fälle stehen exemplarisch dafür:
  • eine Harke, die achtlos im Garten herumliegt
  • eine nicht ausreichende Beleuchtung
  • ein Dachziegel welcher sich löst
  • ein Weg der vereist ist
  • ein loses Treppengeländer.
Zu Unfällen kann es überall kommen und viele davon sind selten vermeidbar.

Wer braucht diesen Versicherungsschutz?

Diese Versicherung wird von Grundstückseigentümern vermieteter Einfamilienhäuser und Mietshäuser benötigt. Doch auch Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümergemeinschaften benötigen eine solche. Der Mieter selbst benötigt eine solche Versicherung nicht.

Welche Ansprüche sind abgedeckt?

Abgedeckt sind mit der Haushaftpflichtversicherung alle Ansprüche, die sich aus der Vernachlässigung der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht ergeben.

Was beinhaltet die Verkehrssicherungspflicht?

Jeder Grundstücksbesitzer muss Gefahrenquellen auf seinem Grundstück beseitigen beziehungsweise ausschließen, um einen möglichen Schaden von Dritten abzuwenden. Dritte Personen sind dabei Menschen, die sich auf dem Grundstück oder den dazugehörenden Wegen oder Zu- und Auffahrten aufhalten. Das können Besucher, Gäste, Mieter, Mitarbeiter von Handwerksfirmen oder private Helfer sowie Verwandte sein. Als Mieter haftet man nicht für eingetretene Schäden. Doch der Vermieter kann die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten auf den Mieter mit Vertrag auf den Mieter übertragen. Trotz dieser Übertragung haftet der Grundstückseigentümer in Schadensfällen. Das kann zum Beispiel die Pflege des Gartens oder auch die Befreiung von Schnee und Eis der Wege sein. Auch die Wartung der Beleuchtung kann dazugehören.

Der Umfang der Instandhaltungspflicht

Das Gebäude und das Grundstück müssen ordnungsgemäß instandgehalten werden. Es darf keine Gefahr für Dritte entstehen. Jede Gefahrenquelle, wie lose Ziegel oder Bodenplatten, eine ausgefallene Außenbeleuchtung, aber auch morsche Bäume müssen umgehend beseitigt werden.

Nebengebäude eingeschlossen

Stehen auf dem Grundstück mehrere Gebäude oder auch Anlagen sind diese in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Dazu zählen unter anderem:
  • Gartenhäuschen
  • Wege, Zu- und Auffahrten
  • Spielplätze
  • Teiche
  • Swimmingpool
  • Garage
  • Kläranlagen und Sickergruben.

Die Rechtsschutzversicherung in der Haushaftpflichtversicherung

Es besteht in der Haushaftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung. Diese beinhaltet, dass wenn ein Grundstückseigentümer mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert wird, die Versicherung prüft, ob der Anspruch berechtigt oder unberechtigt ist. Die Kosten für das Gericht und den Gutachter sind inklusive.

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?

Gewerbliche Grundstücke sind nicht abgedeckt. Dafür gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung. Auch wenn man als Grundstücksbesitzer selbst einen Schaden auf dem eigenen Grundstück erleidet, sind diese nicht gedeckt. Auch Vorsatz wird nicht abgesichert. Wird zum Beispiel ein Mangel nicht beseitigt, obwohl bekannt, tritt die Versicherung bei einem Schaden nicht ein. Auch ein Schaden, der durch ständige Geräusche, Erschütterungen oder Gerüche ausgelöst wird, ist nicht abgedeckt. Wichtig ist auch, dass die Angaben im Versicherungsvertrag korrekt sein müssen, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen. Oft wird bei der Grundstücksgröße eine falsche Angabe gemacht, um Versicherungsbeiträge zu sparen. Das ist nicht empfehlenswert.

Die Höhe der Versicherungsprämie

Den größten Einfluss hat die Versicherungshöhe. Die wird in Höhe von drei Millionen Euro mindestens für Personen empfohlen. Bei einer langen Laufzeit kann man sparen, da diese häufig günstiger angeboten werden. Doch Achtung, man kann dann nicht mal schnell auf eine günstigere Versicherung wechseln. Weiterhin haben die abgesicherten Risiken Einfluss auf die Höhe der Prämie, die Anzahl der Wohneinheiten und die Jahresbruttomiete. Wichtig ist auch, ob in den letzten fünf Jahren, vor Versicherungsbeginn, bereits Schäden aufgetreten sind. Ein Grundstücksbesitzer, der in seinem eigenen Haus wohnt, ist in der Regel durch seine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Vermieter müssen in jedem Fall eine Haushaftpflichtversicherung abschließen. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Versicherung nicht, aber um einen finanziellen Ruin vorzubeugen, empfehlenswert.

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