Ölheizungsverbot

Energie zählt mittlerweile zu den Luxusgütern schlechthin. So ist es nicht wirklich verwunderlich, dass sich immer mehr Bürger Rat von Fachleuchten einholen, um ihren Verbrauch zu reduzieren und so unabhängiger von Öl sowie anderen Energieträgern zu werden. Allerdings heißt auch die Politik den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien herzlich willkommen. Denn bis 2045 soll Deutschland komplett klimaneutral sein. Um diesem Ziel möglichst schnell näher zu kommen, soll die Installation reiner Ölheizungen in Deutschland ab dem Jahr 2026 gänzlich verboten sein. Doch das Gebäudeenergiegesetzsieht beim Ölheizungsverbot die ein oder andere Ausnahme vor. Was aber heißt das nun für Besitzer von Ölheizungen? Und wird der Umstieg auf eine Alternative finanziell gefördert? All das und noch vieles mehr, erfahren Sie in unserem heutigen Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neuinstallation reiner Ölheizungen ist ab dem Jahr 2026 grundsätzlich verboten. Hier greift also tatsächlich das besagte Ölheizungsverbot.
  • In Kombination mit der Einspeisung von erneuerbaren Energien ist der Betrieb von Ölheizungen aber auch nach dem Jahr 2026 weiterhin erlaubt. Dasselbe gilt für Gasheizungen.
  • Für reine Ölheizungen gibt es ab sofort keine staatlichen Förderungen mehr.
  • Bestehende Ölheizungen, die technisch einwandfrei funktionieren, dürfen weiterhin in Betrieb bleiben. Eine Austauschpflicht gibt es auch nach dem Jahr 2026 nicht.

Für wen gilt das Verbot von Ölheizungen?

Nach Angaben der zahlreichen Schornsteinfeger gibt es bundesweit bis dato rund 5,4 Millionen Ölheizungen. Und viele von ihnen werden natürlich auch nach dem Jahr 2026 noch in Betrieb bleiben, denn das Verbot bezieht sich ausschließlich auf Neuinstallationen. Doch was, wenn der Öl-Kessel nach dem besagten Stichtag schlapp macht? Auch hier sollten die Bürger nicht in Panik geraten, denn die Ölheizung muss nicht immer zwingend durch eine andere Heiztechnologie ersetzt werden. Denn Gebäude, bei denen keine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglichst ist, sind vom Ölheizungsverbot gänzlich ausgenommen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es vor Ort weder einen Gas- noch einen Fernwärmeanschluss gibt. Außerdem greift das Gesetz ebenfalls nicht, wenn die anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarf durch erneuerbare Energien technisch unmöglich ist oder aber zu einer ungünstigen Härte führen würde.

Hinweis

In Neubauten und Bestandsgebäuden sind außerdem weiterhin Hybridlösungen erlaubt. Hierzu zählen zum Beispiel moderne Öl-Brennwert-Kessel, die erneuerbare Energien wie Solarthermie miteinbinden.


Wann ist die Neuinstallation von Ölheizungen absolut verboten?

Keinerlei Chancen auf die Neuinstallation einer Ölheizung haben Hauseigentümer in Hochwassergebieten. Dieser Annahme sind zumindest die meisten betroffenen Bürger. Denn hier gibt das Hochwasserschutzgesetz vor, dass keine neuen Ölheizungen in Betrieb genommen werden dürfen. Der Grund hierfür liegt in erster Linie im durch Unwetter und Überschwemmungen austretenden Heizöl. Dieses könnte die Schäden extrem in die Höhe treiben. Allerdings ist das Verbot auch hier nicht ganz durchsichtig und flächendeckend, sodass es einige Ausnahmen zulässt. Ausschlaggebend ist die Einteilung nach Gebiete. So dürfen in risikoreichen Gebieten weiterhin neue Ölheizungen installiert werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Heizanlage hochwassersicher ist. Dieselbe Anforderung gilt auch in Überschwemmungsgebieten. Allerdings müssen Hauseigentümer hier zusätzlich nachweisen, dass keine anderen Alternativen zu humanen Kosten umsetzbar sind.

Öl-Kessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden!

Klar ist, dass moderne Heizkessel deutlich effizienter arbeiten, als veraltete Ölheizungen. Denn schließlich wandeln sie den zugeführten Brennstoff beinahe verlustfrei in Wärme um. Das wiederum entlastet die Umwelt und das Klima ungemein. Und obwohl es auch nach 2026 keine Pflicht zum Austausch oder zur Stilllegung der bestehenden Ölheizung gibt, müssen Anlagenbesitzer ihre Ölheizung ersetzen, wenn essich hierbei um einen Konstant-Temperatur-Kessel handelt, der seit über 30 Jahren in Betrieb ist. Ist dem so, macht es aufgrund des baldigen Ölheizungsverbotes bzw. des Neuinstallationsverbotes durchaus Sinn, direkt in eine moderne und klimafreundliche Alternative zu investieren.

Welche Alternative gibt es zur Ölheizung?

Beim Austausch einer alten Ölheizung kommen insgesamt fünf unterschiedliche Optionen infrage. Hierzu zählen folgende:

  • Moderner Öl-Brennwert-Kessel (vermutlich nur noch bis 2026 installierbar)
  • Ölheizung, die erneuerbare Energien miteinbindet
  • Moderner Gas-Brennwert-Kessel
  • Gasheizung, die erneuerbare Energien miteinbindet
  • Strombasierte Wärmepumpe
  • Pellet Kessel
  • Brennstoffzellenheizung

Was ist die klimafreundlichste Alternative zur Ölheizung?

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern setzen beim Austausch ihrer alten Ölheizung vor allem auf die aktuell sehr gefragten Wärmepumpen. Denn diese Art von Heizungsanlage gewinnt ihre Energie zum Großteil aus der Umwelt. Je nach Variante entzieht die Wärmepumpe entweder dem Erdreich, der Umgebungsluft oder aber dem Grundwasser die nötige Wärme.

Von der Ölheizung zu einem klimafreundlichen Heizsystem: Fördert der Staat diesen Umstieg?

Um den Ausstoß von Treibhausgas in Deutschland weiter zu verringern und zugleich unsere Energieabhängigkeit von Russland zu beenden, sollten alte Ölheizungen möglichst schnell durch umweltfreundliche Heizsysteme ausgetauscht werden. Um dieses Vorhaben für die Bürger und Bürgerinnen attraktiver zu gestalten, winken großzügige Zuschüsse. Allerdings nur dann, wenn die bestehende Ölheizung gegen eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien ausgetauscht wird. Im Optimalfall werden somit bis zu 40 Prozent der Kosten vom Staat gefördert.

Hinweis

Wer von der Austauschprämie keinen Gebrauch machen möchte oder kann, hat bei einem Heizungstausch auch die Möglichkeit, die 20 Prozent steuerliche Förderung auf die gesamte Handwerkerrechnung geltend zu machen. Denn diese Art von Sanierungsmaßnahmen lässt sich auch von der Steuer absetzen.


Neben der Austauschprämie und der steuerlichen Absetzung besteht auch noch die Möglichkeit einer Förderung durch die KfW-Bank. Diese ist allerdings bereits vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Außerdem gilt zu Bedenken, dass der Heizungsaustausch in diesem Fall nur dann gefördert wird, wenn das Haus umfassend energetisch saniert wird oder wurde. Es muss mindestens den Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllen.

Hinweis

Auch die Kosten für einen zugelassenen Energieberater werden mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent gefördert.


Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie aktuell noch eine Ölheizung nutzen!

  • Verwenden Sie Ihre bestehende Ölheizungwie bisher, denn sofern die Anlage technisch einwandfrei funktioniert, ist der Betrieb auch nach 2026 problemlos weiterhin möglich.
  • Steigen Sie auf die Öl-Brennwert-Technik um. Für diesen Umstieg erhalten Sie zwar keine staatliche Förderung, haben aber die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent Heizölkosten einzusparen. Allerdings ist diese Neuinstallation nur noch bis 2025 gestattet. Später können Sie die Technik dann mit Solarthermie kombinieren und so hinsichtlich des Ölverbrauchs nochmals deutlich sparen.
  • Sie steigen auf das Heizen mittels Wärmepumpe So benötigen Sie keinerlei Brennstoff mehr und bezahlen letztlich nur den Strom, den Sie für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe benötigen.
  • Sie steigen auf die Pellet-Technik um, denn Pelletheizungen werden nach wie vor staatlich gefördert. Zudem sorgen Sie mit der Verbrennung von Holzpellets dafür, dass weniger CO2-Emissionen in die Umwelt gelangen. Ein weiterer Vorteil liegt in den Kosten. Denn der Preis für Holzpellets pro Kilowattstunde ist deutlich geringer als die aktuellen Heizölkosten.

Fazit

Trotz des drohenden Ölheizungsverbotes, sollten Sie nichts überstürzen. Nutzen Sie aktuell noch eine Öl-Brennwert-Heizung, die gerade erst wenige Jahre alt ist, sollten Sie Ruhe bewahren. Schließlich haben Ölheizungen eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren. Einige schaffen auch deutlich mehr Jahre. Hatten Sie jedoch ohnehin vor, Ihre alte Ölheizung gegen eine moderne, klimafreundliche Heizanlage zu tauschen, sollten Sie sich gut beraten lassen. Denn für die Wahl eines neuen und geeignetem Heizsystem spielt auf der energetische Zustand Ihres Eigenheims eine entscheidende Rolle. Vielleicht könnte es sinnvoll sein, die neue Heizungsanlage erst dann auszuwählen, wenn das Haus ausreichend gedämmt wurde. Denn durch eine gute Dämmungen ist eine deutlich geringere Heizlast von Nöten. Und dies wiederum wirkt sich natürlich auch auf die Dimensionierung der jeweiligen Heizungsanlage aus. Wenden Sie sich also an einen unabhängigen Energieberater oder Heizungsbauer, um auf langfristige Sicht von der Heizungssanierung zu profitieren.

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