Brennstoffverbrauch berechnen: Aber richtig!

Das Wichtigste in Kürze
  • Zur richtigen Berechnung Heizkosten und Warmwasserkosten separat darstellen.
  • Wird das Wasser durch einen Boiler oder Durchlauferhitzer erhitzt, sind die Betriebskosten gleich die Heizkosten.
  • Viele falsche Berechnungen sind in Anfangs- und/oder Restbeständen begründet.
  • Achtung! Verantwortlich für falsche Brennstoffberechnungen ist immer der Abrechner.
  • Zwischenlieferungen können Probleme in der jährlichen Abrechnung begründen.
Der vorliegende Ratgeber gibt Tipps und Tricks, wie man den Brennstoffverbrauch korrekt berechnet, und geht auf die Berechnung von Restbeständen im Mietverhältnis ein.
brennstoffverbrauch-berechnen

Heizkosten – was fällt eigentlich darunter?

Eine jährliche Abrechnung ist nötig, um den Energieverbrauch der einzelnen Mieter eines Hauses auf die Heizung, und eben die Warmwasserbereitung aufzuteilen. Vermieter wissen darüber Bescheid: Orientiert man sich an der Heizkostenverordnung (HeizkV) und schaut man sich insbesondere den §9 an, so wird schnell klar: Dort, wo mehrere Mieter in einem Haus wohnen, sind zur Berechnung der Heizkosten die Kosten für Warmwasser von den einheitlich ermittelten Betriebskosten abzuziehen. Nur so können die Heizkosten pro Mieter fair ermittelt werden. Das gilt jedoch nur dort, wo das Wasser von der Heizung erwärmt wird. In allen übrigen Fällen, etwa bei der Warmwasserbereitung via Durchlauferhitzer oder Boiler, entfällt diese Art der Berechnung logischerweise, und die Heizkosten sind identisch mit den ermittelten Betriebskosten. Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden in diesem Falle von jedem Mieter einzeln über die Stromkosten abgerechnet.

Mieter aufgepasst: Diese Posten gehören in die Heizkostenabrechnung

Den eigenen Brennstoffverbrauch zu kennen ist wichtig. Wer als Mieter alle relevanten Daten kennt, der kann sie mit typischen Normwerten vergleichen und auf diesem Wege Potenziale finden, um Energie einzusparen und das Konto nicht unnötig zu belasten. In die Heizkostenabrechnung fließen folgende Posten ein:
  • Wartung und Pflege der Heizungsanlage
  • Betriebsstrom
  • Kosten für die Anlieferung der Brennstoffe
  • Messdienstleistungen
  • Miete für die Erfassungsgeräte
Der Vermieter darf nur jene Posten in die Abrechnung aufnehmen, die auch tatsächlich angefallen sind.

 Diese Posten gehören nicht in die Heizkostenabrechnung

Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen:
  • Reparatur der Heizungsanlage

Es gibt unterschiedliche Heizmittel - und wie ist das mit den Restbeständen?

An alle Vermieter, die ihre Heizkostenabrechnung selbst übernehmen: Das Problem an Anfangs- sowie Restbeständen im Heizmittelsektor liegt schlicht in der Wahrscheinlichkeit für nachfolgende Abrechnungsfehler. Heizt der Mieter beispielsweise mit sogenannten nicht-leitungsgebundenen Energieträgern, so kann es vorkommen, dass am Anfang - und eben auch am Ende - einer jeden Abrechnungsperiode ein Anfangs- sowie ein Restbestand an Heizmitteln steht.
Man kann festhalten
Bei beinahe einem Fünftel der falschen Berechnungen liegt die Ursache beim fehlerhaften Umgang mit Anfangs- und Restbeständen.

Die drei häufigsten Fehler bei der Brennstoffberechnung

Tatsächlich gibt es insgesamt drei Fehler, die bei der Berechnung des Brennstoffes immer wieder auftreten, und alle drei haben mit dem Anfangs- und/oder Restbestand zu tun.
  • Der Anfangs- und/ oder der Restbestand wird auf Null korrigiert
  • Der Anfangs- und/oder Restbestand wird überhaupt nicht berücksichtigt
  • Beim Anfangs- und/oder Restbestand rechnet man mit gleichbleibenden Zahlungen. Eine Tatsache, die gar nicht stimmen kann.

Wer ist verantwortlich für fehlerhafte Brennstoffberechnungen?

Steht man in einem Mietverhältnis, sind Berechnungsfehler bei der Brennstoffberechnung immer dem Vermieter anzulasten. Es sei denn, der Eigentümer beschäftigt eine Hausverwaltung oder ein Abrechnungsunternehmen. In diesem Falle muss der Fehler gesondert betrachtet und die Verantwortlichkeit neu bestimmt werden.

Welche Probleme bestehen bei sogenannten Zwischenlieferungen?

Bei jeder Lieferung von Energieträgern wie Heizöl und Gas ändern sich die Kosten. Kommt es zu Zwischenlieferungen, ergibt sich daraus ein Problem in der jährlichen Abrechnung. In der Praxis sollte man folgende Werte betrachten, um eine korrekte Brennstoffberechnung dennoch gewährleisten zu können:
  • Den Anfangsbestand der letzten Abrechnungsperiode zum gültigen Preis
  • Die Anfangslieferung mit gültigem Preis
  • Weitere Zwischenlieferungen mit unter Umständen abweichenden Preisen
  • Einen Restbestand, der erst am Ende der Periode preislich fixiert werden kann
Wer sich auf das Gesetz verlässt, der hat sein Problem jedoch schnell und durchaus einfach gelöst: Es greift die altbekannte Lagerstrategie „First In – First Out“. Das heißt, Heizöl wird immer in der Aufeinanderfolge der Anlieferung verbraucht. Bedeutet im Umkehrschluss also, dass der Restbestand immer mit dem Preis der letzten Lieferung berechnet wird. Übersteigt jedoch Restbestand das Quantum der vorangegangenen Lieferung an Brennstoffen, so muss darüber hinaus auch noch die vorletzte Lieferung in der Berechnung berücksichtigt werden.

Die korrekte Nebenkostenabrechnung bei einem Mietverhältnis

Wichtig ist, dass die Nebenkostenabrechnung immer nach einem festgelegten Verteilerschlüssel stattfinden muss. Zu 50 % wird unter anderem auch der Verbrauch einzelner Mietparteien in einem Haus berücksichtigt. Um dies gewährleisten zu können, muss in jedem Falle ein Ablesegerät beim Wohnungsmieter vorhanden sein. Dieses muss vom Vermieter selbst oder der zuständigen Ablesefirma abgelesen werden. Ein interessanter Hinweis für  Vermieter: Zur Kontrolle rechnet man die kwH in Heizmittel zurück:
  • Heizöl: 10 kWh / Liter
  • Stadtgas: 4,5 kWh / m³
  • Erdgas L: 9 kWh / m³
  • Erdgas H: 10,5 kWh / m³
  • Koks: 8 kWh / kg
Bei der richtigen Berechnung des Brennstoffes ist einiges zu berücksichtigen. In jedem Falle sollte man gesteigerten Wert darauf legen, dass die vorgenommenen Berechnungen korrekt ausgestellt sind, um sich zukünftigen Ärger zu ersparen. Ist man mit diesem Metier nicht besonders vertraut, kann man als Vermieter Hausverwaltungen oder Ablesefirmen mit der Berechnung beauftragen. Aber auch hier sollte man unter Umständen die Richtigkeit der Berechnungen überprüfen. Die wichtigsten Punkte dieser Thematik umfasst der vorliegende Ratgeber und stellt damit ein sinnvolles Handbuch für Vermieter und Immobilieninteressierte dar.

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