Wann ist eine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Anschaffung eines Hauses ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden.
  • Neben dem Kaufpreis und der Grunderwerbsteuer muss der Eigentümer mit dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung dafür sorgen, dass das Heim ausreichend geschützt ist.
  • In einigen Fällen profitieren die Eigentümer davon, dass die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist.
Muss die Einkommensteuererklärung erstellt werden, kann der Steuerpflichtige Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen, die die Höhe der steuerpflichtigen Einnahmen senkt. Wohnungseigentümer genießen in einigen Fällen den Vorteil, dass Ihre Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist.

Die Nutzung des Wohngebäudes ist entscheidend

Für die Absetzbarkeit einer Wohngebäudeversicherung ist maßgeblich, dass die Kosten entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können (https://www.xn--gebudeversicherungen-dzb.net/gebaeudeversicherung-steuererklaerung/).

Der Regelfall: Die Immobilie wird selber zu eigenen Wohnzwecken genutzt

Das deutsche Steuerrecht sieht in der Regel nur die Absetzungsfähigkeit bei den Versicherungen vor, die auf die Person des Steuerpflichtigen bezogen sind. Hierzu zählen die Kranken- und die Pflegeversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird ein Haus oder eine Wohnung gekauft, die einzig und allein dem Zweck des eigenen Wohnens dient, gibt es keine Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar zu machen.

Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung

Wurde von dem Eigentümer in der selbstgenutzten Immobilie ein Arbeitszimmer eingerichtet, ist auch eine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar. Der berufliche Grund, zu dem das Arbeitszimmer genutzt wird, ist nicht entscheidend. Wichtig ist die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers.
Arbeitszimmer
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Liegt diese Anerkennung vor, können alle Kosten, die das Arbeitszimmer betreffen, steuerlich geltend gemacht werden. Neben den Aufwendungen für die Einrichtung und den Strom ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar. Die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit richtet sich nach der Nutzfläche des Arbeitszimmers. Beträgt die Fläche eines Arbeitszimmers in einem 200 Quadratmeter großen Haus 20 Quadratmeter, können 10% der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Die Immobilie wird teilweise oder komplett vermietet

Wird die Immobilie teilweise oder komplett vermietet, ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar. Die Höhe der absetzbaren Kosten richtet sich nach der vermieteten Nutzfläche. Werden bei einem 200 Quadratmeter großen Haus 50 Quadratmeter vermietet, sind 25% der Kosten für die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar. Wird eine Immobilie komplett vermietet (z.B. ein Mehrparteienhaus) sind alle Kosten der Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Kosten auf den Mieter umgelegt werden. In diesem Fall dürfen die Kosten die Mieteinnahmen nicht mindern.

Wie ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Absetzbarkeit der Wohngebaeudeversicherung richtet sich nach der Einkunftsart, bei der das Wohngebaeude eine Rolle spielt. Hierbei müssen die folgenden Einkunftsarten unterschieden werden:
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Wohngebaeudeversicherung-steuerlich-absetzen
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Wer als Freiberufler oder als Selbstständiger sein Geld verdient, erzielt steuerlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Benutzt der Freiberufler zur Ausübung der Tätigkeit ein heimisches Arbeitszimmer oder wurde ein Büro angemietet, bei dem der Freiberufler die Aufwendungen zur Wohngebäudeversicherung tragen muss, ist diese steuerlich absetzbar (https://www.xn--gebudeversicherungen-dzb.net/gebaeudeversicherung-steuererklaerung/#Hinweise-fuer-Freiberufler-und-Gewerbe). Freiberufler und Selbstständige ermitteln ihren Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben. Für die Unternehmer, die die Umsatzgrenze von 600.000 Euro und die Gewinngrenze von 60.000 Euro nicht überschreiten, kommt diese Gewinnermittlung ebenso in Betracht. Bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung werden alle Ausgaben berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit stehen. Für die Aufwendungen zur Wohngebaeudeversicherung bedeutet dies das Folgende. Hat der Freiberufler ein Arbeitszimmer oder übt er seine Tätigkeit in eigenen oder gemieteten Räumen aus, ist die Wohngebaeudeversicherung steuerlich absetzbar, wenn der Freiberufler die Kosten selber trägt. Hierbei ist das Folgende zu beachten: Bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung gilt das Abflussprinzip. Dies heißt, die Ausgaben wirken sich in dem Jahr steuerlich aus, in dem sie geleistet werden. Zahlt der Freiberufler die Wohngebaeudeversicherung für den Zeitraum 2019 / 2020 im Jahr 2019 mindert die Ausgabe den Gewinn dieses Jahres. Wird der Versicherungsbeitrag erst im Jahr 2020 bezahlt, kann die Aufwendung erst in diesem Jahr als abzugsfähige Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Wird die Umsatzgrenze von 600.000 Euro oder die Gewinngrenze von 60.000 Euro überschritten, ist der Steuerpflichtige buchführungspflichtig. Dies bedeutet, um den Gewinn zu ermitteln, muss eine Bilanz aufgestellt werden. Die Erstellung der Bilanz wirkt sich darauf aus, wie eine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist. Wird eine Immobilie - ein Büro, eine Wohnung oder ein Haus - gewerblich genutzt, ist die dafür zu zahlende Wohngebaeudeversicherung steuerlich absetzbar. Anders als bei der Einnahmenüberschussrechnung muss der Bilanzierende eine periodengerechte Abgrenzung der Kosten vornehmen. Dies bedeutet, wird die Wohngebaeudeversicherung in der Mitte des Jahres für zwei Jahre (z.B. im August) bezahlt, ist sie für den Zeitraum August bis Dezember im ersten Jahr absetzbar. Im zweiten Jahr sind die Aufwendungen für den Zeitraum Januar bis Juli absetzbar. Beispiel Ein Unternehmer bezahlt im August 2019 die Wohngebaeudeversicherung für sein betrieblich genutztes Gebäude. Die Aufwendungen betragen insgesamt 1.200 Euro. Als Betriebsausgabe im Jahr 2019 kann der folgende Betrag geltend gemacht werden: 1.200 * 5/12 = 500 Euro. Die verbliebenen 700 Euro sind im Jahr 2020 als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Vermietet ein Eigentümer seine Immobilie, kann er die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen (https://www.steuernetz.de/lexikon/werbungskosten-aus-vermietung-und-verpachtung). Die Wohngebäudeversicherung ist steuerlich absetzbar, wenn die Kosten von dem Vermieter getragen werden. In diesem Fall werden die Aufwendungen von den Mieteinnahmen abgezogen und mindern die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für den Vermieter einer Wohnung oder eines Mehrfamilienhauses besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag so zu gestalten, dass die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt wird. Zahlt der Eigentümer die Gebäudeversicherung nicht selber, ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich für ihn nicht absetzbar. Für die richtige Deklaration in der Steuererklärung stehen ihm zwei Möglichkeiten zur Wahl:
  • Die Kosten für die Wohngebaeudeversicherung werden bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht berücksichtigt.
  • Die Kosten werden bei der Einkünfteermittlung berücksichtigt. In gleicher Höhe müssen die Erstattungsbeträge der Mieter als Einnahmen erfasst werden.
In beiden Fällen wirken sich die Kosten für die Wohngebaeudeversicherung nicht aus.

Fazit

Hauseigentümer profitieren in einigen Fällen davon, dass die Wohngebaeudeversicherung steuerlich absetzbar ist. Möchte der Hauseigentümer den Staat an den Kosten beteiligen, muss die Nutzung der Immobilie über die eigene Selbstnutzung zu Wohnzwecken hinausgehen. Dient ein Raum in der Wohnung oder in dem Haus als steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, können die Kosten für die Wohngebaeudeversicherung anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wird eine Immobilie teilweise oder komplett vermietet, können die Kosten entsprechend einer Aufteilung nach der Nutzfläche als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten von dem Vermieter getragen werden. Wird der Aufwand der Wohngebaeudeversicherung auf die Mieter übertragen, sind diese berechtigt, die Kosten steuerlich abzusetzen. Wer die Wohngebaeudeversicherung aus betrieblichen Gründen steuerlich absetzen möchte, muss bedenken, dass abhängig von der Gewinnermittlungsmethode - Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz - unterschiedliche Voraussetzungen für den Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit gelten.

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