Mietkauf Haus - klassisch und Optionskauf- das sollten Sie wissen

Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein! Besteht wirklich die Möglichkeit, ein Haus anzumieten und es anschließend allein durch Mietzahlungen zu erwerben? Ganz so einfach ist es mit dem Mietkauf nicht, sonst würde sich wohl kaum ein Hauseigentümer darauf einlassen. Wer sich ein Eigenheim wünscht und noch kein Eigenkapital angespart hat, sollte sich trotzdem gründlich über diese Möglichkeit informieren, um eine dauerhaft tragfähige Entscheidung zu treffen.

Beste Voraussetzung: eine großzügige monatliche Finanzreserve

Ohne Eigenkapital kein Bankkredit und ohne Bankkredit kein Eigenheim: so kurz, so traurig. Da lockt der Mietkauf als Alternative! Doch vergessen Sie nicht, dass angesammeltes Eigenkapital auch ein Indiz dafür ist, ob Sie sich überhaupt eine Immobilie leisten können. Denn wer es nicht schafft, neben der Miete über Monate und Jahre hinweg immer wieder eine gute Summe Geld beseitige zu legen, wird weder einen Mietkauf bewältigen noch nach Eigentumsübergang die betreffende Immobilie instand halten können. Die wichtigste Frage ganz zu Anfang lautet also: Besitzen Sie eine reichliche monatliche finanzielle Reserve, die es erlaubt, für diese Dinge zu sorgen? Dann könnten Sie mit Ihrer Idee, einen Mietkauf anzustreben, goldrichtig liegen!

Mit dem Mietkauf geht keine Zeit verloren

Im Grunde stehen Sie also vor der Wahl, entweder in den nächsten Jahren Eigenkapital für einen Immobilienkredit anzusparen und noch eine ganze Weile in Ihrer Mietwohnung zu bleiben - oder jetzt schon in Ihr Traumhaus zu ziehen und dieses Monat für Monat an den aktuellen Besitzer abzubezahlen. Wählen Sie die zweite Variante, können Sie sehr bald schon Ihren eigenen Garten gestalten, obwohl er Ihnen noch nicht gehört, und das Haus liebevoll einrichten, so, wie man ein dauerhaftes Zuhause ausstaffiert. Denn Sie wissen sehr genau: Irgendwann wird das jetzt noch gemietete Heim Ihnen gehören! Darin liegt sicher der größte Vorteil des Mietkaufs, doch die Sache hat natürlich auch den einen oder anderen Haken, den Sie vorher kennen sollten.

Mietkauf genau erklärt: Auf diese Konditionen lassen Sie sich ein

Eines vorweg: Mit der reinen Miete zahlen Sie Ihr Traumhaus nicht ab, sonst würde sicher jeder Mieter nach einigen Jahren seine Wohnung oder Haus als Eigentum übernehmen wollen. Zusätzlich zum monatlichen Mietzinz wird eine Abschlagsrate auf den Hauspreis vereinbart, die der Noch-Mieter regelmäßig an den Immobilieneigentümer überweist. Damit entstehen natürlich höhere monatliche Kosten als beim normalen Wohnen zur Miete, und nicht nur das:  Der Hauskäufer sollte sich außerdem von jeder Gehaltszahlung einen weiteren Betrag abzweigen und zur Seite legen, den er für die spätere Abschlusszahlung benötigt. Denn nach einer vertraglich vereinbarten Zeit, das kann beispielsweise nach 10, 15 oder 20 Jahren sein, wird die volle vereinbarte Kaufpreissumme fällig, abzüglich der bereits geleisteten Abschläge. Erst dann erfolgt die eigentliche Eigentumsübertragung!
Achtung
Beim Mietkauf zahlen Sie Ihr Geld direkt an den Vermieter bzw. Hausverkäufer, eine Bank oder Bausparkasse ist nicht zwischengeschaltet. Jedoch sollten Sie auf jeden Fall von Beginn an einen Notar hinzuziehen, der die Erstellung des Kaufvertrags in die Hand nimmt. Dieses Dokument wäre nämlich ohne die notarielle Begleitung ungültig. Einzig der zugehörige, getrennt ausgearbeitete Mietvertrag darf ohne Notar erstellt werden.

2 verschiedene Arten des Mietkaufs: klassisch und optional

Zwei verschiedene Arten des Mietkaufs sind bekannt, doch für die eine erklären sich höchst selten private Hauseigentümer bereit. Manchmal wird im Voraus eine Abschlussgebühr fällig.

Klassischer Mietkauf

Dieses Prinzip funktioniert genauso wie oben beschrieben: Beide Parteien gehen einen festen Vertrag ein, der nach Ablauf einiger Jahre zum Kauf verpflichtet. Der Noch-Mieter zahlt sowohl seine Miete als auch eine gewisse Abschlagssumme, zum Schluss erfolgen die Tilgung der Restschuld und die Eigentumsübertragung. Die besagte Restschuld lässt sich selbstverständlich auch ganz oder teilweise per Darlehen begleichen, Hauptsache, der Verkäufer erhält sein Geld. In seltenen Fällen kommt es zur Vereinbarung, dass der Hauskäufer die gesamte Summe per Ratenzahlungen begleicht, dies dauert naturgemäß um einiges länger. Auch wird der beauftragte Notar sicher die Möglichkeit ansprechen, ein Kündigungsrecht für den Käufer in den Vertrag mit einzubauen, das wiederum mit rechtlichen Folgen behaftet ist. Das Leben ist nun einmal nicht vollständig planbar, und bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind die vereinbarten Summen wahrscheinlich nicht mehr aufzubringen.

Optionskauf

In dieser Version des Mietkaufs besteht seitens des Mieters keine Pflicht zum käuflichen Erwerb des Hauses, er hält sich nur die Möglichkeit offen. Normalerweise wird diese Variante nicht von Privatpersonen angeboten, die eher auf eine möglichst vorhersehbare Entwicklung des Geschäfts setzen, sondern von öffentlichen Wohnbaugenossenschaften. Bis zu 25 Jahre dauert die Phase der Abschlags- und Mietzahlungen an, danach darf der Mieter frei entscheiden, ob er »sein Haus« käuflich erwerben möchte - oder nicht. Dieses Optionsrecht sichert sich der potentielle Hauskäufer durch einen kostenpflichtigen Grundbucheintrag, der nach einer festgelegten Frist erlischt.
Achtung
Wer sich nach der Mietphase im Optionskauf gegen den Erwerb des Hauses entscheidet, sollte unbedingt auf die entsprechende Kündigungsfrist achten! Vergewissern Sie sich außerdem schon bei Vertragsabschluss, dass Sie Ihre Ansparraten zurückerhalten, wenn Sie den Kauf schlussendlich doch ausschlagen. Andernfalls hätten Sie ein wirklich schlechtes Geschäft gemacht.
Wägen Sie sehr genau alle Vor- und Nachteile ab, bevor Sie sich für einen Mietkauf entscheiden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin beim Notar, der Ihnen sämtliche Vertragskonditionen erklärt und so Ihren schlussendlichen Beschluss auf eine solide Grundlage stellt.

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