Brunnen bohren: ist eine Genehmigung nötig?

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine eigene Wasserversorgung kann bei den stetig steigenden Wasserpreisen sinnvoll sein.
  • Es muss immer das Brunnen bohren mit Genehmigung erfolgen. Den Antrag gibt es beim Rat der Stadt/Gemeinde.
  • Je nach Wohnort und Verwendungszweck ist neben der einfachen Anmeldung (Baugenehmigung) auch weitergehende Genehmigungen beim Gesundheitsamt nötig.
Auch wenn die Wasserqualität des Leitungswassers deutschlandweit sehr gut ist und ständig überwacht wird, so sehnt sich doch so manch ein Gartenbesitzer nach einer eigenen Wasserquelle, zum Beispiel in Form eines Brunnens. Und sei es nur, um den Garten auch in den Sommermonaten ausreichend wässern zu können.
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Welche Arten von Brunnen gibt es?

Für den privaten Brunnen auf dem eigenen Grundstück werden meist 3 verschiedene Varianten verwendet. Diese unterscheiden sich in der allgemeinen Ausführung, sprich der Bauart, sowie der Art der Bohrung. Nicht jeder Brunnen ist für jeden Garten geeignet. Vor der Planung und dem Bohren eines Brunnens sollten bereits einige Fragen geklärt sein:
  • Wie tief ist der Stand des Grundwassers? Danach richtet sich zum Beispiel die Art des Bohrens.
  • Wie hoch soll die Förderleistung an Wasser sein? Wichtig für die Bauart des Brunnens (mit oder ohne Förderpumpe)
  • Wie lange soll die Lebensdauer des Brunnens sein? Kleine Brunnen können mit der Zeit versanden.
  • Wie hoch sollte der Aufwand für das Brunnen bohren sein? Möchte ich den Brunnen selber bohren oder einen Fachmann beauftragen?
  • Wird für das Brunnen bohren eine Genehmigung benötigt? und wenn ja, wo ist sie zu bekommen?
  • Und letztendlich: Welche Kosten ist man bereit, für das Brunnen bohren (mit Genehmigung oder ohne) auszugeben?

Der Rammbrunnen – ideal für kleinere Grundstücke

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Die erste Brunnenart ist am einfachsten zu realisieren und kann auch ohne Fachmann vom Grundstückbesitzer selbst "gebohrt" werden. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Rammbrunnen, bei dem, wie der Name schon sagt, ein angespitzte Stange mit hoher Kraft in den Boden gerammt wird. In dem langen Rohr befindet sich ein Filter, welches das zu Tage beförderte Grundwasser bereits vor der Förderung filtert. Der Rammbrunnen, der auch Spülbrunnen genannt wird, eignet sich besonders für kleinere Grundstücke, da er keine große Förderleistung besitzt. Der Grundwasserstand darf nicht tiefer als maximal 7 bis 8 m liegen, da sonst eine Förderung physikalisch nicht möglich ist. Der Rammbrunnen besitzt nur eine mittelmäßige Lebensdauer von wenigen Jahren, ehe der Filter verstopft. Dafür ist der Aufwand für die Bohrung gering. Es gibt einige Bohrsets, die alle nötigen Teile für die Herstellung eines Brunnens beinhalten und mit deren Hilfe ein Eigenbau funktioniert. Dadurch werden auch die Kosten im Rahmen gehalten.

Der Bohrbrunnen mit Hauswasserwerk

Wer es eine Nummer größer möchte, sollte über die Anschaffung eines Bohrbrunnens mit Hauswasserwerk nachdenken. Zwar darf auch hier der Grundwasserspiegel nicht tiefer als maximal 8 m liegen, aber die Fördermenge beziehungsweise -leistung ist um ein Vielfaches höher. Die Lebensdauer ist hoch, was jedoch auch für den Aufwand des Baues sowie die dafür einzukalkulierenden Kosten gilt. Sinnvoll ist es, das Brunnen bohren einem Fachmann zu überlassen.

Der Bohrbrunnen mit Tiefbrunnenpumpe

Kommen beide Brunnenarten nicht infrage, zum Beispiel, wenn der Grundwasserspiegel tiefer als 8 m liegt, so bleibt nur die Option für einen Bohrbrunnen mit Tiefbrunnenpumpe. Es gibt keine Begrenzung in Bezug auf die Tiefe des Grundwassers. Sowohl die Förderleistung als auch die Lebensdauer sind bei einer sachgemäßen Handhabung sehr hoch. Dafür sind jedoch auch die Kosten und der Aufwand für die Bohrung am Höchsten von allen drei Varianten.

Die Vorteile eines eigenen Brunnens

Inzwischen haben wohl alle mitbekommen, dass sich das Klima auch in Europa ändert. Die Sommer werden länger und trockener, daher ist in manchem Jahr auch die Regentonne keine gute Option. Mit einem eigenen Brunnen im Garten sichert man sich Unabhängigkeit vom Wasserversorgungswerk.

Darf man nur mit Genehmigung einen Brunnen bohren?

Egal, welcher Brunnen es letztendlich wird, während der Planung und vor Arbeitsbeginn stellt sich die Frage: Brunnen bohren mit Genehmigung, oder geht es auch ohne? Für Deutschland gibt es dafür keine einheitliche Regelung. Genau wie der Bau zum Beispiel von einem Carport unterliegt die Entscheidung einer Baugenehmigung dem Rat der Stadt beziehungsweise den einzelnen Kommunen für den zuständigen Wohnort. Auf jeden Fall muss jede Art von Brunnen beider jeweiligen Behörde angemeldet werden, und zwar, bevor mit dem Bau begonnen wird. Und dabei spielt es keine Rolle, ob der Brunnen neu gebohrt wird oder zum Beispiel ein alter Brunnen wieder neu instand gesetzt wird. Selbst der Umbau eines intakten Brunnens muss vor den Bauarbeiten bei den Behörden angemeldet werden. Handelt es sich bei dem geplanten Brunnen um einen einfachen Rammbrunnen, so genügt in den meisten Fällen eine einfache kostenfreie Anmeldung. Je nach Wohnort können auch geringe Bearbeitungsgebühren für den Verwaltungsakt anfallen. Je nach der Größe und der geplanten Nutzungsart des Brunnens können auch mehrere Genehmigungen verschiedener Institutionen fällig werden.

Welche Genehmigungen werden benötigt und wo können diese beantragt werden?

Neben der Anmeldung eines Brunnens bei der Kommune beziehungsweise dem Rat der Stadt/Gemeinde werden zusätzliche Genehmigungen fällig, sofern das Wasser des Brunnens nicht nur zum Blumengießen etc. verwendet werden soll. Denn wird Brunnenwasser für die Trinkwasserversorgung verwendet, so muss es eine gewisse Qualität aufweisen. In diesem Fall tritt die untere Wasserbehörde des zuständigen Gesundheitsamtes in Aktion. Dies wird auch fällig, wenn das Wasser als sogenanntes Brauchwasser verwendet werden soll. Unter Brauchwasser versteht man zum Beispiel das Wasser für Toilettenspülungen oder für die Waschmaschine sowie Wasser, welches zum Reinigen genommen wird. Auch hier können die Vorschriften in Bezug auf eine Genehmigung je nach Wohnort und zuständiger Behörde variieren. Welche Bestimmungen letztendlich für den jeweiligen Wohnort gültig sind, kann in dem zuständigen Rat der Stadt/Gemeinde nachgefragt werden. Fazit zum Brunnen Bohren mit Genehmigung Vor dem Brunnen bohren steht immer der Gang zur Behörde, egal, ob es sich bei dem zukünftigen Brunnen um einen einfachen kleinen Rammbrunnen oder einen Bohrbrunnen mit entsprechender Pumpe handelt. Bei dem für den Wohnort zuständigen Rat der Stadt, der Gemeinde oder der Kommune kann dann nachgefragt werden, ob eine kostenpflichtige Brunnen bohren Genehmigung benötigt wird oder ob eine einfache schriftliche Anmeldung ausreichend ist. Wird auf das Einholen der Erlaubnis verzichtet, so drohen hohe Strafen und gegebenenfalls der Abriss des neuen Brunnens.

Im eigenen Garten ist, in der Regel, der Brunnenbau nicht genehmigungspflichtig. In einigen Bundesländern jedoch, ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Brunnenbau frühzeitig anzumelden. Bei einigen Gemeinden sind diese Vorschriften relativ streng, wenn dort die Bohrtiefe auf zehn Meter begrenzt ist.

Bei anderen wiederum beschränkt sich der Nutzungszweck des Wassers oder die zu entnehmende Wassermenge wurde im Vorfeld genau festgelegt.  Damit es zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu Unannehmlichkeiten kommt, ist die Anmeldung natürlich generell vor Baubeginn erforderlich. Die Zuständigkeit obliegt jeweils der Unteren Wasserbehörde der örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Das Anmelden eines einfachen Schlag- oder Rammbrunnens ist in der Regel ein kostenfreier Verwaltungsakt. Allerdings verlangen einige Kommunen eine Bearbeitungsgebühr, damit überhaupt eine Betriebserlaubnis ausgestellt wird.

Dieses Vorgehen allerdings bleibt unberührt davon, die betroffenen Nachbarn von einem Brunnenbau in Kenntnis zu setzen bzw., ob diese mit einer eventuellen Grundwasserabsenkung oder eintretender Minderleistung bei deren Brunnenförderung einverstanden sind.

Soll Brauch- und/ oder sogar Trinkwasser aus dem eigenen Brunnen gefördert werden, ist nicht nur die Untere Wasserbehörde involviert, sondern tatsächlich auch das zuständige Gesundheitsamt. Allerdings variieren die Vorschriften je nach Kommune mehr oder weniger stark.

Während einige Ämter sich mit einer Wasseranalyse zufriedengeben, bestehen andere auf eine Ortsbegehung der Anlage, vor einer Genehmigungserteilung. Hierbei wird in erster Linie vor allen Dingen bei der Brauchwassernutzung auf die strikte Trennung der Wasserkreisläufe wertgelegt.

Wassergutachten bezüglich genügender Qualität sowie der Schadfreiheit, im Zusammenhang mit makrobiologischen Untersuchungen nehmen einzelne Gesundheitsämter selber vor. Zudem können sich durchaus Umweltämter einschalten, um Gutachten durch amtlich beglaubigte Gutachter einzufordern.

Aus diesen Gründen können sich die Kosten für einen Brunnenbau durchaus auch einmal im höheren Preissegment befinden.

Mit der Genehmigung kann es nicht zwangsläufig gutgelaunt zum Brunnenbau kommen, denn oft ist diese schriftliche Zusage mit Folgemaßnahmen gekoppelt. Beispielsweise muss der Brunnen-Besitzer mindestens einmal pro Jahr ein aktuelles Wassergutachten erstellen lassen sowie eventuelle Vorkommnisse korrekt protokolieren.

Zu diesen Kriterien gehören unter anderem: Undichtigkeiten, Einspülungen von außergewöhnlichen Fremdwassermengen oder Sanierungsmaßnahmen.

Das Strafmaß für einen nicht angemeldeten Brunnen, der sich in Betrieb befindet, kann sich durchaus bis zu einer Summe von 50.000 Euro belaufen. Hinzu kommen eventuelle Schadensersatzforderungen, beispielsweise durch den örtlichen Wasserversorger, wenn dieser Verschmutzungen im Trinkwasser meldet.

Bei nicht angemeldeten Brunnen, die nur der Gartenbewässerung dienen, wird lediglich ein Ordnungsgeld fällig, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

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