Blitzschutz Einfamilienhaus - das ist gut zu wissen

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein umfassendes Blitzschutzsystem besteht aus zwei Komponenten: einem äußeren und inneren Blitzschutz.
  • Der äußere Blitzschutz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben. Der innere Blitzschutz ist für neu geplante Einfamilienhäuser seit dem 1. Oktober 2016 bzw. für vorher geplante Gebäude seit dem 15. Dezember 2018 Pflicht.
  • Selbst wenn ein Blitzschutz für ein Einfamilienhaus nicht vorgeschrieben ist, ist die nachträgliche Installation doch sinnvoll, um die Bewohner und das Eigentum zu schützen.
Jährlich schlagen etwa eine halbe Million Blitze in Deutschland ein – die Folgen dessen können für Bewohner und Haus verheerend sein. Daher verraten wir in diesem Ratgeber, was es beim Blitzschutz für ein Einfamilienhaus zu beachten gilt.
Blitzschlag
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Blitzschutzsysteme - woraus bestehen sie eigentlich?

Gewitter sind faszinierend und gefährlich zu gleich, denn wenn Blitze setzen binnen ein paar millionstel Sekunden einige Hunderttausend Volt frei. Diese Energie kann nicht nur Mensch und Natur schwere Schäden zufügen, sondern auch Häusern und der darin verbauten Technik. Daher besteht ein Blitzschutz für ein Einfamilienhaus im besten Fall aus zwei Komponenten:
  • Der äußere Blitzschutz: Blitze schlagen im Normalfall in den höchsten Punkt (wie beispielsweise einen Schornstein oder eine Fotovoltaik-Anlage) ein. Solch ein Direkteinschlag kann mit einem äußeren Blitzschutz (oft auch Blitzableiter genannt) verhindert werden.
  • Der innere Blitzschutz: Bei einen Blitzeinschlag in der Nähe kann sich die entladene Energie über metallene Leitungen weiter verteilen, wodurch elektrische Geräte beschädigt werden. Sogenannte Überspannungsableiter sichern diese Anlagen vor Spannungsspitzen.

Wie funktioniert ein äußerer Blitzschutz?

Ganz vereinfacht gesagt kann man sagen, dass der Blitz im Bereich des Daches eingefangen und dann mittels Drähten in den Boden abgeleitet wird. Dort verteilt sich die Energie dann, ohne größeren Schaden anzurichten.
Blitzschutz
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Damit das ganze Haus geschützt ist, werden normalerweise alle äußeren Kanten durch metallene Leitungen grob nachgebaut. Natürlich werden auch höhere Punkte wie Satellitenschüsseln, Antennenrohre oder Schornsteine mit der Fangeinrichtung verbunden. So wird gewährleistet, dass der Schutz wirkt - egal wo der Blitz einschlägt. Der Vorteil eines solchen äußeren Blitzschutzsystems liegt klar auf der Hand: Weder für Personen, noch Tiere oder Elektronik besteht die Gefahr, durch thermische oder elektrische Wirkungen zu Schaden zu kommen.
Tipp
Solch ein äußerer Blitzschutz für ein Einfamilienhaus lässt sich problemlos nachträglich installieren.
Schwierig kann allerdings die Verbindung mit dem Fundamenterder werden. Ist dieser nicht erreichbar, müssen unter Umständen ein Ringerder oder Tiefenerder gesetzt werden, um das Blitzschutzsystem in Betrieb zu nehmen. Einfacher ist dies bei einem Neubau - hier kann die Erdung von Beginn an eingeplant werden.

Wie funktioniert ein innerer Blitzschutz?

Trotz Blitzableiter entsteht durch einen Blitzeinschlag in einem Radius von bis zu zwei Kilometern eine Überspannung im Stromnetz. Dadurch steigt die Voltzahl von 230 für kurze Zeit auf mehrere Zehntausend, wodurch elektrische Geräte und Steuerungen beschädigt werden und Brände entstehen können. Um dies zu vermeiden, wird mit solch einem Blitzschutz für das Eigenheim ein Blitzschutzpotentialausgleich vorgenommen. Hierfür werden alle metallenen Leitungen (meistens im Eingangsbereich des Hauses) mit einer Potentialausgleichsschiene verbunden. Diese wiederum wird mit dem Erder verknüpft, wodurch die meiste Energie eines Blitzes abgeleitet wird. Da die Stromleitung selbst nicht einfach geerdet werden kann, werden dort Schutzgeräte (sogenannte B-Leiter) installiert, die bei einem Blitzeinschlag eine Erdung vornehmen. Die restliche Blitzenergie würde leider immer noch für eine Überspannung im Stromversorgungsnetz des Gebäudes sorgen. Zum Schutz der Technik werden Restspannungsspitzen mittels Überspannungsgeräten (auch C-Ableiter genannt) reduziert. Damit auch empfindliche Technik wie Telefonanlagen, Heizungssteuerungen und Computer vor einer Überspannung geschützt ist, wird noch ein viertes Schutzsystem (sogenannte D-Leiter) installiert.

Ist ein Blitzschutz für ein Einfamilienhaus Pflicht?

Die Antwort auf diese Frage variiert je nach Komponente:

Ist der äußere Blitzschutz für ein Einfamilienhaus Pflicht?

Blitzableiter sind nur in bestimmten Fällen Pflicht - und zwar, wenn:
  • Gebäude höher als 20 Meter sind oder sich auf einer Bergkuppe befinden und freistehend sind
  • ältere Häuser mit einem Dach aus Stroh, Holz oder Reet - öffentliche Gebäude (z. B. Krankenhäuser)
Trifft keines dieser Kriterien auf die Lage und die Bauart des Gebäudes zu, sind Eigentümer nicht verpflichtet, einen Blitzableiter zu installieren.
Tipp
Allerdings können Versicherungen einen solchen vorschreiben.
Daher sollten Hausbesitzer beim Abschluss der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung im Kleingedruckten nachsehen, ob die Versicherung die Regulierung im Schadensfall verweigern kann, wenn kein äußerer Blitzschutz vorhanden war. Ungeachtet der rechtlichen Verpflichtung kann es allerdings sinnvoll sein, einen Blitzableiter zu installieren. Falls es nämlich doch zum Einschlag kommt, kann ein Brand im Dachstuhl entstehen, der sich schnell auf das ganze Haus ausweitet. (Quelle: www.das.de)

Ist der innere Blitzschutz für ein Einfamilienhaus Pflicht?

Für wen bzw. wo der Einbau eines Überspannungsschutzes vorgeschrieben und empfohlen ist, ergibt sich aus den Normen für den Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534. Laut den Vorgaben ist u. a. seit der Überarbeitung im Jahre 2016 vorgeschrieben, dass der Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen gefordert ist, wenn kurzzeitige Überspannungen Auswirkungen auf
  • Gruppen, die sich in großen Büros, Schulen oder (Wohn-) Gebäuden aufhalten oder
  • einzelne Personen, die sich in Wohngebäuden oder kleinen Büros befinden, in denen Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert sind
haben. Doch was sind Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II? Dabei handelt es sich tragbare Werkzeuge, Haushaltsgeräte und empfindliche elektronische Geräte. Das bedeutet, dass seit dem 1. Oktober 2016 in allen geplanten Gebäuden ein Überspannungsschutz installiert werden muss - auch wenn es sich dabei um Wohngebäude handelt.
Hinweis
Es gab eine Übergangsfrist bis zum 14. Dezember 2018, die inzwischen auch verstrichen ist.
Damit gelten die Vorgaben der DIN VDE 0100-443/-534 nun auch verpflichtend für den privaten Wohnungsbau und Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2016 geplant wurden, müssen an diese Normen angepasst werden - auch wenn dies ein Nachrüsten eines Überspannungsschutzes bedeutet. (Quelle: www.dehn.de)

Wer zahlt im Schadensfall?

Die Antwort darauf ist abhängig davon, was beschädigt wurde. Die Gebäudeversicherung ist im Normalfall für Schäden
  • am Dach,
  • an den Mauern
  • sowie den Haus gehörenden Anlagen.
Die Hausratversicherung hingegen kommt für Schäden
  • an den Möbeln,
  • elektrische Geräte und
  • dem Inventar auf.
Aber Achtung: Wie eingangs bereits erwähnt können Anbieter für Gebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen die Installation eines geeigneten äußeren und inneren Blitzschutzsystem für das Einfamilienhaus vorschreiben. Sollte dies nicht beachtet werden, kann die Versicherung die Schadensregulierung untersagen.

Ist ein Blitzschutz für ein Einfamilienhaus sinnvoll?

Wie eingangs erwähnt gibt es jährlich etwa eine halbe Million Blitzeinschläge. Die Schäden durch Blitz- und Überspannungsschäden lagen im vergangenen Jahr bei 280 Millionen Euro - ein teurer und zugleich trauriger Rekord. (Quelle: www.gdv.de) Demnach kann unsere Antwort nur lauten: Definitiv. Auch wenn der Gesetzgeber nur einen inneren Blitzschutz für neugebaute sowie modernisierte Gebäude vorsieht und den äußeren Blitzschutz nur unter bestimmten Voraussetzungen, legen wir allen Hausbesitzern ein Blitzschutzsystem für ihr ans Herz. Selbst wenn der Gebäude- oder Hausratversicherer für Schäden einspringt, ist Geld doch nicht alles. In Wohnräumen stecken viele Erinnerungen wie beispielsweise an tolle Abende mit der Familie und Freunden oder die ersten Schritte der lieben Kleinen. Diese sind genauso wenig bezahlbar wie Fotos oder Erinnerungsstücke, die unwiederbringlich von den Flammen verschlungen werden. Und nicht zuletzt hängen Menschenleben davon ab. Ja, ein Blitzschutzsystem mag 2.000 bis 3.000 Euro kosten - aber das Leben der Liebsten ist unbezahlbar. Daher sollte nie am falschen Ende gespart werden.

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Meinungen
24.09.2023 14:47
Ich wohne am Waldrand und habe angebaut inkl. einer massiven Treppe aus Stahl über 2 Stockwerke bis in den Bereich des Schrägdaches. Kein Hinweis, kein Konzept vom Architekten. Habe jetzt eine Fachfirma angefragt. Die Artikel hat mich darin bestärkt, etwas zu unternehmen.
28.08.2023 16:21
Habe die Entscheidung der Fa. beim Einbau der PV-Anlage nachgelesen!

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