Betonringe für Sickerschächte - Preise und Normen

Sickerschächte werden verwendet, um Regenwasser das Versickern in den Boden zu ermöglichen. Sickerschächte sind selbst für kleine Grundstücke geeignet, da nur wenig Platz benötigt wird. Zwar müssen beim Bau nur einige wenige Vorschriften beachtet werden, doch werden Sickerschächte nur dort bewilligt, wo das Regenwasser weder in den Untergrund verrieseln, noch in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Gleichgültig, ob das Regenwasser seitlich durch Löcher im Beton in den Boden sickert oder über die Schachtsohle, der Abstand zwischen Grundwasserspiegel und Oberkante der Filterschacht muss mindestens 1,50 Meter betragen.  Die Sickerfläche wird durch die örtlichen Gegebenheiten ermittelt, das Speichervolumen in der Regel für ein 15-minütiges Regenereignis mit 0,03 Liter pro Quadratmeter und Sekunde. Auch müssen Abstände zum Trinkwasserbrunnen ebenso eingehalten werden wie zu unterkellerten Gebäuden. In den Sickerschacht darf nur Dachwasser eingeleitet werden.

Ringe aus Beton für den Sickerschachtbau

betonringe
Betonringe wie sie auch zum Sickerschachtbau verwendet werden
Da nur Dachwasser in den Schacht eingeleitet werden darf, ist meist nur mit Verunreinigungen durch Laub zu rechnen. Nach starken Regenfällen sollte jedoch stets die Filterschicht kontrolliert werden, damit eine Verschlämmung vermieden wird. Beim Bau erleichtern fertige Betonringe die Arbeiten zur Festigung des Schachts. Sie sind in verschiedenen Qualitäten erhältlich, doch nicht jede Qualität eignet sich für jeden Einsatzbereich. Auch ist die Art des Betons entscheidend für das Gewicht. Bei manchen Betonarten wiegen bereits kleine Betonringe mehrere hundert Kilogramm. In der Ausführung werden zwei Arten von Betonringen unterschieden, jene nach DIN 4034/1 und jene nach DIN 4034/2, wobei nur Betonringe nach Teil1 für Abwasserschächte Verwendung finden dürfen, Betonringe nach Teil 2 für Sickerschächte vorgesehen sind. Zur weiteren Auswahl stehen Betonringe mit oder ohne Steigeisen beziehungsweise mit oder ohne Boden.

Preise von Betonringen

Beim Kauf von Betonringen sind die Lieferkosten zu berücksichtigen. Sie sind zumeist nach Absatzmenge sowie Gewicht gestaffelt und variieren stark. Für einen Betonring mit Boden nach Din 4034/2 mit den Maßen 1.500 mal 500 Millimeter muss mit einem Preis von rund 280 Euro gerechnet werden, mit den Maßen 1000 mal 500 Millimeter mit rund 100 Euro. Betonringe nach DIN 4034/1, ausgeführt ohne Boden, aber mit Steigeisen, kosten im Schnitt mit den Maßen 1.000 mal 250 Millimeter 38 Euro und mit den Maßen 1.000 mal 1.000 Millimeter 80 Euro.

Norm-Betonringe:

  • Nach Din 4034/1      geeignet für Abwasser
  • Nach DIN 4034/2      geeignet für Sickerschächte
Kosten:
  • Nach Din 4034/2 mit Boden, 1.500x500 mm                              280 Euro
  • Nach DIN 4034/2 mit Boden, 1.00x500 mm                                           100 Euro
  • Nach DIN 4034/1 ohne Boden, mit Steigeisen, 1.000x250 mm          38 Euro
  • Nach DIN 4034/1 ohne Boden, mit Steigeisen, 1.000x1.000 mm       80 Euro

Beim Sickerschacht handelt es sich um eine Möglichkeit, Regenwasser versickern zu lassen. Zwei große Vorteile liegen in den Kriterien, dass sie kaum Platz in Anspruch nehmen, zudem gibt es für Grundstücksbesitzer kaum Nutzungsbeschränkungen.

Bei jeder Sickerschacht Anlage muss ein Mindestabstand zum privaten Trinkwasserbrunnen gehalten werden. Diese liegt in der Regel bei 10 Metern. Allerdings gilt: je größer der Abstand, desto besser.

In vielen Regionen muss eine Genehmigung von der zuständigen Wasserbehörde eingeholt werden. Die Behörde liefert zudem weitere Infos rund um das Thema Sickerschacht und informiert über weitere Regelungen. Außerdem gilt es bei der Montage einige Dinge zu beachten. Diese Vorschriften sollte jeder Bauherr akribisch einhalten, da ansonsten ein Rückbau droht.

Behördliche Bestimmungen beziehen sich auf die Begebenheiten vor Ort. Der Standort einer Sickergrube spielt hierbei die wohl wichtigste Rolle. Nicht zulässig sind Anlagen an Orten, die geschützt sind.

Hierbei handelt es sich um Quellen- und Wasserschutzgebiete sowie um Grundstücke, mit bestimmten Altlasten.

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