Rohrbruch - das sollten Sie jetzt machen!

Ein Rohrbruch wird häufig erst verspätet bemerkt. In den seltensten Fällen schießt das Wasser direkt aus einem plötzlichen Rohrbruch heraus. In beiden Fällen ist es allerdings wichtig, sofort die Wasserzufuhr abzustellen. Erst dann können Sie den Schaden in seinem vollen Umfang begutachten. Worauf Sie achten sollten und wer benachrichtigt werden muss, erklären wir hier.

Erste Maßnahmen bei einem Wasserrohrbruch - schnell handeln!

Teilweise kann es schwierig sein, den Hauptabsperrhahn zu finden. In den meisten Wohnhäusern sitzt dieser im Keller. Doch was ist, wenn es gar keinen Keller gibt? Gerade kleine Einfamilienhäuser aus den sechziger Jahren haben dann ein Wasserloch. Das ist ein Minikeller von höchstens einem Meter im Quadrat, der durch eine Klappe oder Luke im Fußboden zu erreichen ist. Hier befindet sich meist auch die Wasseruhr. Keine Angst, Sie müssen nicht klettern, das Loch ist normalerweise nicht tief und Sie können den Absperrhahn erreichen, wenn Sie sich auf den Fußboden legen.
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Ein Wasserrohrbruch kommt oft sehr überraschend.
Oft befindet sich diese Bodenklappe im Flur oder in einer Speisekammer. Wenn Sie die Bruchstelle kennen, könnten Sie Glück haben, dass es im Bad oder in der Küche zusätzliche Absperrhähne gibt, die lediglich diesen Bereich von der Wasserzufuhr abriegeln. Dann bleibt Ihnen in den anderen Feuchträumen noch frisches Wasser erhalten. Das ist aber vielfach nur in neueren Häusern der Fall. Erste Maßnahmen beim Rohrbruch im Überblick:
  • Wasser abstellen
  • eventuell Strom abstellen
  • große Wassermengen entfernen (lassen)
  • Fotos machen
  • Versicherung und Vermieter benachrichtigen

Sicherheit geht vor - schützen Sie sich vor Stromschlägen!

Ist ein Keller oder das Erdgeschoss bis zu einem gewissen Grad unter Wasser, können elektrische Leitungen und die Steckdosen bereits im Bereich des Wassers sein. Es ist also lebenswichtig, zuerst den Strom abzuschalten, bevor Sie den gefluteten Bereich betreten. Der Boden muss nicht zwingend erst dann unter Strom stehen, wenn das Wasser wirklich die Steckdosen erreicht, denn viele haben Verlängerungskabel oder eine Mehrfachsteckdose am Boden liegen.

Folgeschäden verhindern - Wasser entfernen

Ist ein erneuter Wasserzufluss erst einmal unterbunden, müssen Sie das vorhandene Wasser loswerden. Dabei hilft Ihnen gern die Feuerwehr. In dörflicher Lage kostet Sie das häufig lediglich eine kleine Getränkelieferung, andere Feuerwehren stellen dafür zwar eine Rechnung, doch die wird in den meisten Fällen von der Gebäudeversicherung übernommen.
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Das Wasser sollte schnell raus aus der Wohnung!
Überschaubare Mengen Wassers können Sie mit einer Schneeschaufel oder einem Nass-Trockensauger recht gut beseitigen. Ist lediglich eine minimale Wasserhöhe vorhanden, müssen Sie wohl oder übel mit dem Wischmopp anrücken. Rufen Sie aber möglichst schon jetzt den Installateur an, damit er zügig die Abdichtung des betroffenen Rohrabschnitts einleiten kann.

Dokumentation der Schäden - Fotos und Zeugen

Nachdem Sie nun die dringendsten Schritte erledigt haben, sollten Sie die Schäden dokumentieren. Machen Sie Bilder von allen Schäden und feuchten Stellen. Wenn Zeugen vorhanden sind, das können auch die Feuerwehrleute sein, dann bitten Sie diese um Namen und Anschrift. Führen Sie die Dokumentation auch während der Reparatur fort. Eventuell wird eine professionelle Trocknung der Schäden notwendig. Diese wird meist ebenfalls von der Versicherung übernommen. Sie nennt Ihnen eine Fachfirma oder beauftragt diese schon selbst.

Wer zahlt den Schaden - wer muss benachrichtigt werden?

Die Versicherung wurde bereits erwähnt. Sie sollte natürlich möglichst schnell von dem Schaden unterrichtet werden. Erwähnen Sie bei der Schadensmeldung, dass Sie Bilder von den Schäden haben. Das hilft dem Sachbearbeiter bei der Einschätzung der Schäden und der Veranlassung der notwendigen Maßnahmen. Für alle Schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig. Beschädigungen an Möbeln und beweglichen Elektrogeräten werden von der Hausratversicherung getragen. Wichtig ist allerdings, dass es sich tatsächlich um Leitungswasser handelt. Andere Wasserschäden, beispielsweise durch ein geborstenes Fallrohr der Dachrinne, fallen nicht in diese Kategorie und werden nicht von der Versicherung übernommen.

Wasserrechnung prüfen - Wasserverbrauch ermitteln

Manch ein Wasserschaden besteht bereits seit Monaten, ohne dass Sie ihn bemerkt hätten. Dann kann eine größere Menge des teuren Leitungswassers in den Grund abgelaufen sein. Lesen Sie also den Wasserverbrauch nach dem Schaden ab. Haben Sie deutlich mehr verbraucht als sonst üblich, kann Ihnen zumindest der Anteil der Kosten für das Abwasser von Ihrem Wasserversorger erstattet werden. Teilweise zahlt die Versicherung den Anteil des verbrauchten Wassers. Das ist aber nicht bei allen Gesellschaften beziehungsweise Verträgen der Fall und hängt häufig von der Kulanz des Sachbearbeiters ab.

Nicht zu schnell aufräumen - erst mit der Versicherung sprechen!

Sprechen Sie alle Maßnahmen unbedingt erst mit der Versicherung ab. Im Regelfall hat die Gebäudeversicherung bei einem derartigen Schaden den Hut auf und stimmt die Schäden der Hausratversicherung mit Ihnen ab. Sie holt sich dann die Beträge von der anderen Versicherung zurück. Fragen Sie aber, ob das auch in Ihrem Fall so einfach läuft. Nicht alle Unternehmen arbeiten problemlos zusammen. Bevor Sie ein durchweichtes Sofa entsorgen, sprechen Sie erst mit der Versicherung. Nach Möglichkeit fotografieren Sie die einzelnen Gegenstände, die Sie entsorgen wollen. Dann kann die Versicherung Ihnen gleich per Mail eine schriftliche Antwort geben, die Sie im Notfall bei einer Streitigkeit vorlegen können. Versuchen Sie alle Vereinbarungen auf diese Weise schriftlich zu bekommen. Viele Schadensfälle enden mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung des Geschädigten mit seiner Versicherung.

Trocknung der Schäden durch eine Trocknungsfirma

Bei größeren Wasserschäden wird die Versicherung eine Trocknungsfirma beauftragen. Das mag über die Dauer der Maßnahme extrem lästig und laut sein. Doch die Trocknungsgeräte, die bei Ihnen aufgestellt werden, retten Ihr Haus! Wird nicht sämtliche Feuchtigkeit aus dem Estrich und den Wänden entfernt, bildet sich später Schimmel. Der Schimmel gefährdet Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie. Immer wieder hört man von Hausbesitzern, die in der Nacht die Trocknungsgeräte ausstellen oder sie überhaupt nur wenige Stunden laufen lassen. Damit schlagen Sie der Versicherung kein Schnippchen, denn die übernimmt sowieso die Stromkosten für die Trocknungsgeräte. Sie schädigen lediglich sich selbst. Im Gegenteil sollten Sie mit einem Feuchtigkeitsmessgerät den Verlauf der Trocknung selbst überprüfen. Derartige kleine Geräte gibt es in jedem Baumarkt für um die zehn Euro.

Vermieter und Nachbarn nicht vergessen

Wenn es sich um Ihr eigenes Haus handelt, haben Sie meist niemanden sonst über den Schaden zu informieren. Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sieht es da schon ganz anders aus. In jedem Fall muss der Vermieter zeitnah informiert werden. Es kann sein, dass er einen ganz bestimmten Installationsbetrieb beauftragen möchte. Sie sollten ihn oder die Hausverwaltung also zunächst fragen, bevor Sie eine Firma beauftragen. Wohnen unter Ihnen noch andere Mieter, müssen diese natürlich schon während der ersten Maßnahmen informiert werden. Sie könnten schließlich von Ihrem Wasserschaden ebenfalls betroffen sein. Deren finanziellen Schaden zahlt üblicherweise Ihre Haftpflichtversicherung, wenn Sie an dem Schaden Schuld tragen. Das kann passieren, wenn Sie zum Beispiel die Wanne überlaufen lassen oder der Schlauch an Ihrer Waschmaschine durch Altersschwäche bricht. Im Normalfall stimmen die Versicherungen sich aber untereinander ab, denn der Nachweis von grober Fahrlässigkeit ist vielfach schwierig.

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