Mängelrüge / Mängelanzeige am Bau - Fristen und Vorlagen

Mängelrügen oder Mängelanzeigen treten in vielen Bereichen auf. Wir zeigen Ihnen hier im ersten Teil, was Sie in Bezug auf die Mängelrüge beim Bauen wissen sollten. Im zweiten Abschnitt finden Sie die wichtigen Fakten zur Mängelanzeige für Mieter. Damit Sie Ihre Rechte richtig wahren, müssen jeweils Termine und Spielregeln eingehalten werden. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie Ihre Interessen vertreten.

Mängelrüge / Mängelanzeige beim Bau

Auf jeder Baustelle geht einmal etwas daneben. Das ist ganz normal, entscheidend ist jedoch der Umgang des Bauunternehmers mit diesem Fehler. Seriöse gute Bauunternehmen beseitigen einen Mangel selbstständig und ohne Wenn und Aber. Natürlich wird nicht jeder Mangel gleich erkannt und beseitigt, andere Mängel werden eventuell vertuscht und abgestritten. Dann müssen Sie als Bauherr selbst für Ihre Rechte eintreten und eine Mängelanzeige verfassen.
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Baumangel - Bauleistungsvertrag

In der Vereinbarung über die Bauleistungen, die ein Unternehmen ausführen soll, wird detailliert beschrieben, welche Arbeiten mit welchen Materialien ausgeführt werden sollen. Es liegt ein Baumangel vor, wenn ein Teil dieser Arbeiten nicht vollständig, nicht richtig oder nicht funktionsfähig ist. Dabei geht es nicht zwingend nur um die Arbeiten, die im Bauleistungsvertrag aufgeführt sind. Einige Arbeiten sind ganz selbstverständlich mit bestimmten Materialien auszuführen. Wird zum Beispiel im Außenbereich eine Fliesensorte verwendet, die nicht frostsicher ist, stellt dies automatisch einen Mangel dar.
Tipp
Sprechen Sie immer erst mit dem Unternehmen und bitten um eine Beseitigung des Mangels. Zunächst sollten Sie immer versuchen, sich gütlich mit dem Bauunternehmen zu einigen. Das erspart Ihnen nicht nur Ärger sondern auch weitere Verzögerungen. Erst wenn das Unternehmen sich sträubt, die Arbeiten nachzubessern, sollten Sie unbedingt eine schriftliche Mängelanzeige oder Mängelrüge zustellen.

Fristen setzen für Mängelbeseitigung

In Ihrer Mängelrüge geben Sie eine realistische Frist für die Beseitigung der Mängel an. Sie können nicht erwarten, dass eventuell umfangreiche Arbeiten sofort durchgeführt werden. Bei vielen Mängeln werden etwa zwei Wochen als Frist ausreichen. Zudem muss unter Umständen erst neues Material beschafft werden. Wenn es sich um spezielle Materialien handelt, sollten Sie Verständnis für eine längere Lieferzeit aufbringen.
Tipp
Die Baubegleitung durch einen professionellen Bausachverständigen oder Baubegleiter kann Ihnen bei der Einschätzung von Mängeln helfen. Als Bauherr kann man häufig das Ausmaß eines Mangels nicht vollständig einschätzen. Auch können Laien das verwendete Material eventuell nicht genau prüfen. Hier kann es leicht zu Missverständnissen kommen. Ein Beispiel ist die farbliche Zuordnung von Rigipsplatten für Feuchträume.

Mangel feststellen und Beweise sichern

Dokumentieren Sie den festgestellten Mangel so genau wie möglich. Notieren Sie Datum und Stichpunkte, dazu sollten aussagekräftige Fotos gemacht werden. Bei Rissen oder fehlenden Abständen sollten Sie beim Fotografieren einen Zollstock neben die betroffene Stelle halten, damit die genauen Abstände sichtbar sind. Wenn es sich um bestimmte Materialien handelt, die fehlerhaft oder falsch verwendet wurden, sichern Sie ebenfalls Proben davon. Aber keinesfalls dürfen Sie an dem Mangel arbeiten oder versuchen ihn selbst zu beheben. Der Bauunternehmer könnte Ihnen vorwerfen, den Mangel oder Fehler nur verschlimmert oder gar selbst verursacht zu haben. Beschränken Sie sich auf die Dokumentationen für Ihre Mängelrüge.

Schritt für Schritt zur Mängelanzeige

  1. Nie selbst versuchen, einen Mangel zu beseitigen.
  2. Fotos von den Mängeln mit Datum machen.
  3. Bauunternehmer ansprechen und um Beseitigung bitten.
  4. Keine weiteren Zahlungen leisten.
  5. Schriftliche Mängelanzeige mit angemessener Frist.
  6. Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein versenden.
  7. Eventuell eine Nachfrist setzen, wenn Mangel nicht beseitigt wurde.
  8. Weitere Schritte erst nach Verstreichen der Nachfrist.

Weitere Schritte nach verstrichener Nachfrist

Nun dürfen Sie einen anderen Bauunternehmer beauftragen, der den Mangel beseitigt. Sie können die Zahlungen im Schadensumfang mindern oder gar vollständig vom Bauleistungsvertrag zurücktreten. Dies allerdings nur bei ganz erheblichen Mängeln. Unter Umständen können Sie Schadenersatz geltend machen, wenn Sie zum Beispiel für einen gewissen Zeitraum eine andere Wohnung anmieten müssen.
Tipp
Spätestens jetzt ist es aber an der Zeit, einen Anwalt und einen Sachverständigen um Rat zu fragen. Besonders, wenn Sie vom Bauvertrag zurücktreten wollen, sollten Sie dies nicht allein entscheiden.

Mietwohnung mit Mängeln - Mängelanzeige richtig erstellen

Die Mängel in einer gemieteten Wohnung können ebenfalls vielfältig sein. Oft handelt es sich nicht zwingend um einen Schaden, wie Schimmel, zugige Fenster oder eine defekte Heizanlage, denn auch fehlerhafte Angaben im Mietvertrag können zu einem Mietmangel führen. Ist die Wohnung beispielsweise deutlich kleiner als in dem Vertrag angegeben, können Sie eine Mängelanzeige stellen.

Schuldfaktor Mietmangel

Mängel, die Sie bei der Übernahme der Wohnung bereits akzeptiert haben, können Sie später nicht mehr geltend machen. Haben Sie andererseits einen Mangel selbst herbeigeführt, muss diesen unter Umständen Ihre eigene Haftpflichtversicherung tragen und nicht der Vermieter. Mängel, für die der Vermieter gar nichts kann, wie Baulärm oder starker Gestank, können zu einer Minderung der Miete führen. Selbst wenn der Vermieter diese Umstände nicht verschuldet hat, kann er sie schließlich auch nicht abstellen.

Verträge lesen und Vertragsbestandteile prüfen

In vielen Wohnungen gehört beispielsweise die Einbauküche zur Wohnung. Ist hier der zur Verfügung gestellte Geschirrspüler oder der Elektroherd defekt, stellt dies einen Mangel dar, den der Vermieter beseitigen muss. Ist es jedoch Ihre eigene Einbauküche, müssen Sie leider selbst ein neues Gerät anschaffen. Ähnlich ist es mit nachträglich angebauten Jalousien oder SAT-Anlagen. Wer den Mangel beseitigen muss, hängt dann davon ab, wem das Objekt eigentlich gehört. Daher sollten Sie vor der Mängelanzeige genau prüfen, ob dies überhaupt Sache des Vermieters ist.
Tipp
Wenn Sie eine zu geringe Wohnfläche geltend machen wollen, muss die Wohnung mindestens zehn Prozent kleiner sein als im Mietvertrag angegeben. Vergessen Sie dabei nicht, dass ein Teil des Balkons oder ein Anteil einer Dachterrasse in die Wohnfläche eingerechnet wird.

Mängelanzeige stellen - Fristen setzen

Auch bei der Mängelanzeige für eine Mietwohnung oder ein gemietetes Haus muss eine Frist gesetzt werden. Hier sind ebenfalls in den meisten Fällen zwei Wochen eine angemessene Frist für die Beseitigung der Mängel. Erst danach können Sie eine Mietminderung geltend machen.
Tipp
Das gilt natürlich nicht für dringende Fälle wie einen Wasserschaden oder eine defekte Heizung, wenn im Außenbereich starker Frost herrscht. Ist der Vermieter dann nicht sofort erreichbar, dürfen Sie selbst einen Notdienst beauftragen. Machen Sie auch hier wieder unbedingt Fotos!

Mietminderung erst nach Verstreichen einer Frist

Die Mängelanzeige muss möglichst ausführlich und zügig erfolgen. Sie können erst nach dem Verstreichen einer angemessenen Frist die Miete mindern. Sollte ein schwerer Mangel, der sich auch auf die Bausubstanz auswirken kann, von Ihnen nicht sofort bekannt geben werden, könnten Sie für eine Verschlechterung des Schadens sogar haftbar gemacht werden. Daher sollten Sie sich immer sofort schriftlich mit einem Baumangel an den Vermieter wenden. Quellen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/suche.php?suchbegriff=Mängelrüge https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/risiko-maengelruege-die-rechtslage-im-ueberblick.html https://dejure.org/gesetze/HGB/377.html

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