Ist die Gebäudeversicherung Pflicht oder Kür?

Das Wichtigste in Kürze
    • In Deutschland gibt es keine Pflicht für eine Gebäudeversicherung.
    • Sinnvoll ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung jedoch schon.
    • Der Kosten- und Leistungsfaktor richtet sich nach der Region.
Die Gebäudeversicherung Pflicht gibt es in Deutschland gesetzlich nicht mehr. Doch auch ohne Vorgaben des Gesetzgebers sollten Gebäudebesitzer ihre Immobilien absichern.
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Die Gebäudeversicherung Pflicht in der Vergangenheit

Die Gebäudeversicherung war in der Vergangenheit tatsächlich Pflicht, da die Feuerversicherung in ihr enthalten war. Heute ist die Feuerversicherung jedoch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Doch auch wenn die eigene Immobilie nicht versichert werden muss, ist es doch sinnvoll, sie zu schützen. Das kann im Schadensfall sehr viel Geld sparen. Wird eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, sollte jeder Hausbesitzer darauf achten, dass auch Elementarschäden abgesichert sind.

Bei baulichen Veränderung anpassen

Stellt sich Familienzuwachs ein oder soll die Immobilie modernisiert werden, ist es ratsam, die Gebäudeversicherung anzupassen. Das Versicherungsunternehmen sollte umgehend informiert werden. Der Versicherungsbeitrag kann sich zum Beispiel verringern, wenn eine Kernsanierung durchgeführt wurde. Kommt es nach der baulichen Veränderung zu Schäden und es wurde keine Anpassung vorgenommen, bleibt in einem Schadensfall die Wertsteigerung unberücksichtigt. Der Schaden wird dann nur mit der ursprünglichen Versicherungssumme reguliert, zum Nachteil des Hausbesitzers. Die Gebäudeversicherung Pflicht umfasst deshalb auch die Anpassung der Versicherungssumme entsprechend der Wertveränderungen. Bei diesen Modernisierungsmaßnahmen sollte der Versicherungsschutz angepasst werden:
  • Neuerrichtung eines Wintergartens
  • Anbau weiterer Zimmer
  • Ausbau von Dachgeschoss und Keller
  • behinderten- und altersgerechten Umbau
  • Ausstattung mit einer Solaranlage
  • Kernsanierung und Modernisierung
  • Einbau einer Fußbodenheizung

Welche Schäden sind abgedeckt?

Der entscheidende Faktor ist die Region, in der das Haus steht. Die Versicherung gegen Elementarschäden sollte entsprechend den Risiken in der Region zusätzlich abgeschlossen werden. Am kostspieligsten ist die Region Münster, am billigsten ist Sachsen.
Ueberschwemmung
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Dieser Versicherungsschutz gegen Elementarschäden sichert folgende Schäden ab:
  • Hochwasser und Überschwemmungen
  • Erdrutsch und Lawinen
  • Schneedruck
  • Erdabsenkungen und Erdbeben
Hinweis
Der ergänzende Schutz durch die Versicherung gegen Elementarschäden sollte immer dann abgeschlossen werden, wenn ein entsprechendes Risiko in der Region besteht. Pflicht ist sie jedoch nicht, kann aber vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Das Inventar im Gebäude ist nicht im Schutz der Gebäudeversicherung und der Versicherung gegen Elementarschäden enthalten. Geschützt ist das Inventar durch eine entsprechende private Hausratversicherung. Empfohlen wird von Versicherungsunternehmen eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Wertgegenstände sollten gesondert versichert werden. Doch auch eine Hausratversicherung ist nicht Pflicht. Die Gebäudeversicherung selbst schützt jeden Gebäudebesitzer vor finanzielle Schäden durch Sturm, Feuer, Hagel und Leitungswasser. Eingeschlossen sind auch eventuelle Folgeschäden. Versichert ist nicht nur das Hauptgebäude, sondern auch Garagen und Wintergärten, also An- und Zubauten. Selbst Briefkästen und Markisen sind im Versicherungsschutz enthalten. Auch Gartenhäuschen sind versichert. Fest installierte Bestandteile im Gebäude sind ebenfalls versichert. Dazu zählen Einbauküchen, Satelliten- und Alarmanlagen.

Welche Gebäudeteile sind versichert?

Für die Höhe der Versicherungsbeiträge ist die Größe der genutzten Fläche relevant. Dazu zählt bei Wohngebäuden die Wohnfläche. Je größer die Fläche umso höher der Beitrag. Zur Wohnfläche gehören:
  • alle Wohnräume (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer etc.)
  • Büro- oder Arbeitszimmer
  • Hobbykeller oder -räume
  • der Wintergarten
  • andere Innenräume, wie Bibliotheken etc.
Nicht zur Wohnfläche zählen:
  • Balkone und Terrassen
  • Treppen
  • Gewächshäuser
Hinweis
Wurde der Dachboden und Keller ausgebaut und als Wohnraum genutzt, zählen sie zur Wohnfläche dazu. Im anderen Fall sind sie nicht Bestandteil der Wohnfläche.

Die Gebäudeversicherung Pflicht und die Kosten

Die Kosten lassen sich leider nicht pauschal berechnen. Sie werden von den einzelnen von Region zu Region unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Je nach Versicherungsunternehmen variieren diese dann noch einmal. Die Stiftung Warentest hat die verschiedenen Versicherungsunternehmen genau unter die Lupe genommen. Sie stellte deutliche Preisunterschiede fest, selbst dann, wenn das Gebäude und die Region übereinstimmten. Ein Vergleich lohnt sich also. Die Leistungen in den einzelnen Tarifen der Versicherungen variieren stark. Was der eine kostenlos mitversichert, muss beim anderen bezahlt werden. Die Gebäudeversicherung Pflicht deckt Schäden durch Blitzeinschlag, Feuer, Explosion, Überspannung, Leitungswasser, Hagel und Sturm ab. Je nach Region ist das Risiko unterschiedlich zu bewerten. Jedes Versicherungsunternehmen nutzt zur Bewertung eigene Statistiken, um das Risiko einschätzen zu können. Daraus ergeben sich dann die unterschiedlichsten Versicherungsbeiträge. Gebäudeversicherungsschutz gibt es für ein Wohngebäude schon für Beträge zwischen 60 und 80 Euro. Doch es gibt auch Versicherungsunternehmen, die diesen Schutz für 500 Euro und mehr anbieten. Abhängig sind die Beiträge für die Versicherung von
  • der Leistung der Versicherung für das Gebäude
  • der Region in der das Gebäude steht
  • wie das Gebäude genutzt wird und
  • wie das Gebäude beschaffen ist
Ein Gebäudeversicherungsvergleich kann da sehr hilfreich sein. Wichtig für die Beitragshöhe ist auch die Bauweise des Gebäudes, die Art des Daches, das Alter des Gebäudes, wie die Nutzung erfolgt (privat oder gewerblich) und welche Baumaterialien verwendet wurden. Je hochwertiger die Baumaterialien und Einbauten, umso höher der Beitrag. Auch die Dauer der Nutzung, also ganzjährig oder nur in den Ferien oder am Wochenende spielt für die Berechnung der Beiträge eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Kosten sparen bei der Gebäudeversicherung Pflicht

Wird eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart, reduziert sich die Beitragssumme. Die Selbstbehalte können, je nach Versicherungsunternehmen, in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. Handelt es sich bei dem zu versichernden Gebäude um einen “Neubau”, der nicht älter ist als 10 bis maximal 20 Jahre, wird von vielen Versicherungsunternehmen ein Neubaurabatt angeboten. Die angebotene Staffelung nimmt jedoch mit zunehmendem Alter des Gebäudes ab. Wird eine längere Vertragslaufzeit gewählt, senkt das die Versicherungsbeiträge ebenfalls. Das Gleiche gilt für die jährliche Zahlweise. Die angebotenen Rabatte schwanken zwischen zwei und zehn Prozent.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Man hat es sich zur Aufgabe gemacht, die entsprechenden Versicherungen für seine Immobilie abzuschließen, fühlt sich gut versichert und dann das. Der Schadensfall ist eingetreten und die Versicherung zahlt nicht. Das kann in folgenden Fällen der Fall sein:
  • Das Versicherungsunternehmen hat das Anbringen eines Feuermelders im Gebäude vorausgesetzt. Diese fehlen jedoch und die Versicherung verweigert die Leistung.
  • Bei Wasserschäden sind Schadensfälle aus Leitungswasser, Heizkörpern und Boilern mitversichert. Schäden, die durch Hoch- oder Grundwasser auftreten sind jedoch durch die Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden, die durch Regenrinnen entstehen.
  • Schäden die nach einem Hagel oder Sturm auftreten sind durch die Gebäudeversicherung erst ab Windstärke 8 abgedeckt. Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer. Dieser kann der Gebäudebesitzer nachkommen, in dem er auf vergleichbare Schäden bei Nachbarn oder auf den Deutschen Wetterdienst verweist.

Gebäudeversicherung Pflicht für Vermieter

Als Vermieter hat man verschiedene Möglichkeiten, die für die Gebäudeversicherung anfallenden Kosten weiterzugeben. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, welches Mietwohnungen hat, dann können die Beiträge auf die Mieter umgelegt werden. In der Betriebskostenabrechnung sind die Versicherungsbeiträge dann enthalten. Das Versicherungsunternehmen schätzt das Risiko für einen Schadensfall umso höher ein, je mehr Mietparteien das Haus bewohnen. Die Beteiligung der Mieter an den Kosten für die Gebäudeversicherung wird so auch begründet. Steuerlich können die Ausgaben bei den Einkünften aus Vermietung geltend gemacht werden. Besitzer von Eigenheimen haben diese Möglichkeit nicht.

Der richtige Mix macht es

Jeder möchte sparen. Doch bitte nicht am falschen Platz. Die günstigste Versicherung zu wählen ist nicht immer das Beste. Mit der richtigen Herangehensweise ist die Immobilie auch bestmöglich abgesichert. Der richtige Mix aus Kosten und den gebotenen Leistungen der einzelnen Versicherungsunternehmen muss angestrebt werden. Auch wenn das Gebäude selbst schon teuer genug war, die Absicherung für den Schadensfall bewahrt vor dem finanziellen Fiasko. Die Ausgaben nach einem Schadensfall für den zum Beispiel Wiederaufbau übersteigen die Kosten für die Versicherung bei Weitem. Fazit: Eine Gebäudeversicherung Pflicht besteht nicht. Es gilt jedoch die Risiken für das eigene Gebäude abzuwägen und die passenden Konditionen zu finden. Damit im Schadensfall alle Kosten ersetzt werden, sollte keine Leistung fehlen.

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